Armee- Verordnungs-Diatt.
Herausgegeben vom Kriegs -Minifterium.
3. Sahrgang. Berlin, den 13. Iannar 1869. Nr.1.
Sedrudt und in Kommiffion bei © ©. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbuhhandlung, Kodftraße 69.
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Der vierteljährliche Pränumerationsprei® diefes Blattes beträgt 20 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei allen
Königlihen PBonämtern ınd bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpebition, Kocfiraße 69.
Nr. 1.
Betrifft den Dienkibetrieb bei der Kavallerie im Jahre 1869.
Muf den Dir gehaltenen Bortrag beftimme Ich, dafı die Feftfegungen Meiner Ordre vom 5. Dezember 1867,
betreffend den Dienftbetrieb bei der Kavallerie, im Allgemeinen aucd Hr das Jahr 1869 maßgebend fein follen,
namentlih, daß die Negiments-Uebungen der Linien-Stavallerie grundfäglih erft im Anfhluß an die nädft-
jährigen Herbftübungen ausgeführt werden follen.
In Betreff des Garde-Korps werde Ich befonders verfügen. Zugleih nehme Ih Veranlaffung
ausdrüdlich zu beftimmen, daß e8 zwar in Betreff der in einer Oarnifon vereinigten Rinien-Kavallerie-Regi-
menter zuläffig erfcheint, diefelben vom Monat Juli ab dann und mann im Regiment zu exerziren, daß bins
gegen Infpicirungen aud; diefer Regimenter erft im Herbfte ftattzufinden haben, oivie daß überhaupt die Aus;
bildıngs-Perioden der Kavallerie dDurd; Befihtigungen nicht zu unterbrechen, vefp. zu flören find. Das Kriegs:
Minifterium hat hiernah da Erforderliche zu deranlajien.
Berlin, den 22. Dezember 1868.
gez. Wilhelm.
Berlin, den 7. Januar 1869.
BVorftehende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird hierdurch zur Kenntnig der Armee gebradit.
Kriegs » Minifterium.
In Bertretung:
v. Bodbielsti.
An das Kriegs. Minifterium.
No. %/1. A.1.a.
Nr. 2,
Betrifft die Erhöhung der Durhichnitts-Berpflegungstoften in den Garniion-Lazarethen.
Hır den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die in den 88. 143a, 145 und 146 des Reglemente
für die FFriedendeLazarethe normirten Vergütungsfäge, welde für die gegen Bezahlung in die Garnifon-Las
arethe aufgenommenen Sranten an die Razarethsftaffe zu entrichten find, den jegt höheren Durhfchnittstoften
Der Lozareih- Berpflegung entjprehend vom 1. Januar 1869 ab erhöht werden und zwar:
a) der Sag von 4 Sgr. 9 Pf. für Verpflegung und 1 Sgr. für Arzneien in allen Fallen, in denen der-
felbe bisher zur Anwendung fan, auf adt Silbergrofchen pro Kopı und Tag, einfchlieglid für Arzneien.