Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dritter Jahrgang (3)

— 17T — 
3) Geburtsname der Mutter des Knaben und Datum der Ber- 
hrirafhung. 
b) Ob die Berheiratbung nod während der aktiven ‘Dienftzeit des 
Baters gefchab. 
  
  
  
  
©) Wohnort der Eltern oder des Bormundes des angemeldeten Snaben, 
nebft Angabe des Kreifee. 
  
d) Anzahl der Söhne. 
  
inder. Töchter. 
  
im Mititairdienft (Angabe der Charge). 
im Civildienfte (Würde) und anderen Tebeng- 
  
verhältniiien. 
e) Bon den Söhnen bereit8 im Sadettensforps erzogen. 
find: Angabe des gezahlten Erziehungsbeitrages. 
  
  
Andermweite Familien-Verhältniffe. 
Gegenwärtig no im Stadetten-orps. 
Unftalt. Erziehungs-Beitrag. 
  
  
  
bereit8 zur Aufnahme notirt. 
  
Db und I welhe Kinder etwa Erziehungsgelder aus Staats: oder anderen 
Kalten gezahlt werden. 
Betrag der Erziehungs-Beihülfe. 
Db der Bater oder die Mutter des Snaben Gehalt oder Benfion aus 
Staat8s oder anderen Kaffen beziehen, in weldhem Betrage und 
aus welden Safien. 
— Db das Gefuch gerichtet ift auf die Aufnahme als Königlicher Zönling mit 
dem jährlichen Erziehungsbeitrage von 30 XThlen., 60 Shlen. -oder 
100 Thlen., oder mit einer PBenfion von 150 Thlrn. 
  
Mit welhem Alter und in melde Anftalt die Aufnahme gewänfgt wird. 
Worauf fih der Anfpruh der Aufnahme als Königliher Zögling gründet. 
Diefe Angaben find durdy Attefte zu belegen. 
  
D5 der Vater, die Mutter oder der Knabe felbft Vermögen befigen. Angabe 
des Betrages defjelben. 
Beicheinigte Angabe der Einkommenfteuerftufe. 
  
11] ı en ( > ı 18.. 
Unterfdhrift 
, des Vaters oder des Vormundes. 
Durd die dvorgefeute Behörde des Antragiteller8 oder 
durh den Magiftrat feines Wohnortes, bezüglih durdy den 
Randrath des Kreifes, ift die Slaubhaftigkeit der vorftehenden 
Angaben zu befcheinigen. 
Falfhe Angaben in diefem National haben 
die Nihtberädfihtigung ded angemeldeten Knaben 
zur Bolge. 
(Unterfchrift und Amtsfiegel.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.