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3) Geburtsname der Mutter des Knaben und Datum der Ber-
hrirafhung.
b) Ob die Berheiratbung nod während der aktiven ‘Dienftzeit des
Baters gefchab.
©) Wohnort der Eltern oder des Bormundes des angemeldeten Snaben,
nebft Angabe des Kreifee.
d) Anzahl der Söhne.
inder. Töchter.
im Mititairdienft (Angabe der Charge).
im Civildienfte (Würde) und anderen Tebeng-
verhältniiien.
e) Bon den Söhnen bereit8 im Sadettensforps erzogen.
find: Angabe des gezahlten Erziehungsbeitrages.
Andermweite Familien-Verhältniffe.
Gegenwärtig no im Stadetten-orps.
Unftalt. Erziehungs-Beitrag.
bereit8 zur Aufnahme notirt.
Db und I welhe Kinder etwa Erziehungsgelder aus Staats: oder anderen
Kalten gezahlt werden.
Betrag der Erziehungs-Beihülfe.
Db der Bater oder die Mutter des Snaben Gehalt oder Benfion aus
Staat8s oder anderen Kaffen beziehen, in weldhem Betrage und
aus welden Safien.
— Db das Gefuch gerichtet ift auf die Aufnahme als Königlicher Zönling mit
dem jährlichen Erziehungsbeitrage von 30 XThlen., 60 Shlen. -oder
100 Thlen., oder mit einer PBenfion von 150 Thlrn.
Mit welhem Alter und in melde Anftalt die Aufnahme gewänfgt wird.
Worauf fih der Anfpruh der Aufnahme als Königliher Zögling gründet.
Diefe Angaben find durdy Attefte zu belegen.
D5 der Vater, die Mutter oder der Knabe felbft Vermögen befigen. Angabe
des Betrages defjelben.
Beicheinigte Angabe der Einkommenfteuerftufe.
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Unterfdhrift
, des Vaters oder des Vormundes.
Durd die dvorgefeute Behörde des Antragiteller8 oder
durh den Magiftrat feines Wohnortes, bezüglih durdy den
Randrath des Kreifes, ift die Slaubhaftigkeit der vorftehenden
Angaben zu befcheinigen.
Falfhe Angaben in diefem National haben
die Nihtberädfihtigung ded angemeldeten Knaben
zur Bolge.
(Unterfchrift und Amtsfiegel.)