Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dritter Jahrgang (3)

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. Dies wird unter Bezugnahme auf den Anhang zu dorberegter Verordnung, Seite LXVII mit dem 
Bemerlen belannt gemadt, daß die dort geführten bisherigen Titelbogen al8 entbehrlich wegfallen. 
Allgemeines Kriegs» Departement. Armee-Abtheilung A. 
v. Karczeweti. v. Brauditfd. 
No. 784/11. A. I». 
  
Nr. 240. 
Betrifft Haftpflicht des Militair-Fistus bei Transporten don Munitions-Gegenftänden mittelft der 
Eijenbahn. 
Berlin, den 7. Dezember 1869. 
Moe Militair-Behörden und Militair-Inftitute, welche für das Norddeutihe Bundes. Heer Pulver, Pulver: 
Munition und fonftige militairiihe Munitions-Gegenftände mittelft der Eijenbahn — gleichviel, ob auf einer 
Staatd> oder Privat:Eifenbahn — zu verfenden haben, find ermächtigt worden, den betreffenden Kifenbahn- 
Berwaltungen bei eintretender Berfendung refp. auf Verlangen fchon vorher, im Auftrage de& betrefjenden 
Kriegs-Minifteriums eine fchriftlihe Erklärung ein für alle Male darüber auszufertigen: 
„daß Militaiv- Fiskus die Gefahr des Transports der bezeichneten Munitions-Gegenftände trägt und 
fi zum Erfag des, den Eifenbahn-Bermwaltungen oder anderen Perfonen durch folhe Transporte 
etwa erwadjenden Schadens verpflichtet, welcher nicht erweislid durd ein grobes DVerfehen der lei- 
tenden Eifenbahn-Bermaltung felbit entftcht.“ 
Dies wird bierduch mit dem Hinzufügen allgemein befannt gemacht, daß — wenn Berfendungen 
von Munitions-Gegenftänden direlt durch ZIruppentheile bewirkt werden, — von diefen die vorbezeichnete fchrift» 
lihe Erklärung ebenfall® auszufertigen ilt. 
Dos Direktorium det Berlin-Stettiner Eifenbahn-Gefellihaft hat auf den in Rede ftchenden Nevers 
der verfendenden Militair- Behörden zc. verzichtet, und die demfelben dur das Königlihe Minifterium für 
Bandel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten befannt gemadte bezüglihe Erklärung ded Kriegs» Mtinifteriums 
für ausreichend eradtet. 
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegs-‘Departement. 
%.8 M. 5. b 
v. Karczewsti. Willerding. 
No. 672/11. A. II. a.
	        
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