Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dritter Jahrgang (3)

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Armee-Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegd-Minifterium. 
  
3. Sahrgang. Berlin, den i4. Desenber 1869. Nr, 1, 
Sedrudt und In Kommifflon bei &. S. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbudhhandlung, Kodftraße 69. 
x Annnn 
Der vierteljährlide Pränumerationspreis diefed Blattes berräge 15 Syr. Abounirt fanıı werden: außerhalb bei den 
Boftanftalten und bei den Buhbandlungen, in Berlin bei der Erpedition, Kochftiraße 69. 
Bei Lebsterer erfolgt au der Verlauf einzelner Nummern biefes Blattes; der Preis derjeiben richtet fi nad) der Ans 
zahl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Sur. 4 Bf. berechnet. 
Für die das Duartierleiftungs-Gefeg enthaltende Nr. 3 de 1869 ift jetody der Yrei® pro Eremplar auf 5 Sgr. ermäßigt 
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Nr. 241. 
Betrifft Die Beförderung don Truppen 20. anf der Taunus-Eifenbahn. 
Berlin, den 5. November 1869. 
Sn Nachftehendem wird der zwifhen der öninlihen Intendantur des 8 Armce-Rorps und den Bermaltungs- 
Kath der Faunus-Eifenbahn unterm 19/23 Ditober cr. wegen Beförderung von XZruppen zc. abgejcloifene 
Bertrag zur allgemeinen Kenutniß gebradıt. 
Kriegs-Minijterium. Dliltait-Defononne- Departement. 
3. 3 | 
dv. Bonin. Barregti. 
No- 75/11. 69. M. 0.D. 3. 
  
Bertrag. 
wifhen dem Bermwaltungs-Mathe der TannusEifenbahu-Gefelfhaft zu Frankfurt a/M. und der Königlich 
Breußiicen Intendantur des 8. ArmeesSlorps zu Coblenz it unter Konkurrenz des Königlihen Goupdernement 
zu Mainz und unter dem Borbehalt der Beltätigung durd) da8 Königlich Preußifhe Kricgs-Mimjterium zu 
erlin wegen Beförderung der Truppen, Militair-Effekten und fonftiger Armee-Bedürfnffe der Norddeutichen 
Bundes-Armee und der Urmee der füddeutfhen Staaten auf den unter der Verwaltung der genannten Eijen: 
bahn-Behörde befindlichen Bahnfireden nadftchender Vertrag abgejchlojjen worden. 
1 
Der Berwaltungs:Rath der Taunus-Eifenbahn-Gefelfchaft verpflichtet fich gleich nadı der Beftätigung 
diefes Dertrages die nadıftchend aufgeführten, zur Zruppenbeförderung erforderlihen Einrichtungen auf dem 
Dahnıhofe zu Eaftel auf eigene Koften und nad) näherer Anweifung des Königlihen Gouvernements der Feitung 
Mainz berftellen zu lafien: 
a) Sm Belle "enftehende Rampe und eine von diefer direlt in das Hauptgeleife auf dem Bahnnhofe führende 
meigitrede; 
b) Vermehrung der Fohrgelcife auf dem Bahnhofe um zwei Barallel-Öecleife; 
c) ng de8 äußeren Ganges zwifdien den ©eleifen und dem Stadetzaune am Exerzierplage um 
vier Fuß; 
d) Berlegung der an der äußeren Grenze am Ererzierplage liegenden Meichenflelle und Einrichtung derfelben, 
Daß fie die Truppen beim Einfteigen nicht hindert; 
e) Sind zum Berladen von Fahrzeugen eine ausreihende Anzahl Ponts—volants bereit zu halten. 
Die genannte Eifenbahn-Berwaltung übernimmt, fomweit e8 ihre Betriebsfräfte geftatten, die Beförs 
derung von Zruppen und Militair-Perfonen, einschließlich der Gensdarnıen und eventuell der Kriege-Öefangenen, 
Bferden, Fahrzeugen, Gefhügen, Munition und fonftigen Armec-Bedürfniffen der Norddentfhen Bundes-Armee 
nd Der Armee der füddentfhen Staaten für die int 8. 8 feitgefegten Fahrpreife.
	        
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