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Armee- Verordnungs- Dlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium.
3. Sahrgang. Berlin, den 29. Dezember 1869. Nr. 228,
III I WII I LE LE LEG I
Der vierteljährliche Pränumerationspreis biefes Blattes beträgt 15 Sp:. Abounirt farn werden: außerhalb bei ben
Boftanftalten und bei den Buchbandiungen, in Berlin bei der Erpedition, Kochftraße 69.
Bei Letzterer erfolgt au der Berlauf einzelner Nummern diefes Blattes; der ‘Preis derjelben richtet fih nad der Aus
zabl der Drudbogen; jeder Drudbogen .von 8 Seiten wird dabei mit 1 Syr. 4 Bi. berechnet.
ir die das Duartierleiftungs-Gefeg enthaltende Nr. 3 de 1869 ift jedocdy der Preis pro Eremplar aui 5 Syr. ermäßigt
Nr. 242.
Betrifft den Dienftbetrieb bei der Kavallerie.
Huf den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Id, dag für die Kolge die Winter: Dienftperioden bei den Savalle-
ie-Regimentern ohne Rüädjiht anf den früyerhin Üblidy gewejenen Beginn der Ererzivzeit, lediglich nad Vlap:
abe der vollendeten Detail:Ausbildung von Mann und Pferd zum Aojchluß zu bringen find. Zwar wıll Id)
‚eftatten, daß die in einer Oarnifon vereinigten Linien:StavallerıesKegimenter vom Dlonat FJulı ab dann uud
yann im Regiment ererziven, grundjäglid haben aber die Negiments ÜUebungen der Linien:$tavalleiie-Irgi:
enter erft in Berbindung mit deu Herbjt:Uebungen ftattzufinden. Yujpizirungen der Kavalleric-Keginenter jind
benfalls erft im Herbjte vorzunehmen, und die Ausbildungs, Perioden der Kavallerie durdy Belichtigungen
iht zus unterbreden oder zu ftören. Ueber die Regiments 2c.-Ucbungen der Sarde-Kavallerie, werde Ich
Njährliy bejonders verfügen. Das Sriegs-Minijterium hat hiernady das Erforderlide zu veranlajfen.
Berlin, den 16 Dezember 1869.
Wilhelm.
An das Friegs-Minifterium. dv. Moon.
Berlin, den 20. Dezember 1869.
Borfichende Allerhödjite Kabinets-Drdre wird hierduch zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriege: Wrinijterium.
v. Roon.
o. 471/12. A.l.a.
Nr. 213. ii
tetrifft den Zeitpunkt der Beiebung der nad Entlajjung der Referven bvalanten Gefreiten. 2c. Stellen
bei der Infanterie.
Berlin,den 14. Dezember 1869.
ur Bermeidung von Etatsüberfchreitungen bei den Truppentheilen der Infanterie beftimmt das Kriegs-Mini-
scium bierdurd, daß die bei denjelben durdy Eatlajjung der Referven valant werdenden Gerfreiteus und Unter-
fizierjtellen erjt dann durd Beförderung zu bejegen find, wenn diefen Xruppentheilen Viitiheilung geworden,
ie viele von den zur Uebermweijung gelangenden Dannjdaften der Unteroffizier» Schulen ale Gejreite rejp.
mteroffiziere bei ihnen einzuftellen find.
Kriegs: Minifterium.
v. Roon.
o. 56/12. A.I. a,