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Tr. 24,
Betrifft Die Beibringung Ber Requifitionsigeine beim Transport don Militairpferden auf Eifenbahnen.
Berlin, den 22. Januar 1869.
Das Direktorium der Berlin Botsdam- Magdeburger Eifenbahn-Gefellihaft hat als Vertreter der zum Nord-
deutfchen Eifenbahn-Berbande gehörigenBerwaltungen bei dem Militair-Deconomie-Departement zur Sprade
gebracht, daß bei der Anmeldung und Aufiieferung von Militairpferden zum Kifenbahntransport häufig ein
Requifitionsfhein nicht vorgelegt. und für foldhe Sransporte, namentlid von Offizier Pferden, die Geftellung
von Turus-Pferdemagen beanfprudht worden ift; daß ferner gegen die in derartigen fällen zur Beredhnung
gefommenen tarifmäßigen Süße, unter nadıträgliher Veibringung der Requifitionsfheine, Reklamationen
erhoben und die Mehrloften gegen die ermäßigten Säge zuräüdgefordert worden find.
Zugleih hat das gedachte Direktorium erklärt, daß auf den zum Norddeutfhen VBerbande gehörigen
Eifenbahnen der ermäßigte Fahrpreis für Militairpferde — insbefondere für Dffigier Pferde — nur zur An-
wendung komme, wenn der vorgefchriebene Requifitionsfchein fofort bei der Anmeldung und Aufliefe-
rung der Pferde zum Transport vorgelegt wird, daß bei Anwendung des ermäßigten Sates aud nur
die Seftellung gewöhnlicher Güter- oder Viehwagen, nicht aber die Geftellung fogenannter Stallungs- oder
Lurus. Bferdewagen beanfprudht werden Lönne, und daß, wenn die Seflellung von Turus-Pferdemagen aus-
drädlich verlangt wird, aud trot des vorgelegten Requifttionsjcheins nicht die ermäßigten, fondern die vollen
tarifmäßigen Säge zur Berehnung kommen.
ellamationen auf Grund fpäter beigebradter Requifitionsicheine werden nad) einem von den be-
treffenden Berwaltungen gefaßten Beichluffe Lünftig keine Berüdfihtigung finden.
Dies wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebradt.
Kriegs -Minifterium. Militaiv-DefonomiesDepartement.
In Vertretung:
dv. Stofd. v. Öoldenberg.
Ro. #1l/l. M.0.D. 2.
Nr. 25.
Betrifft die Einfit des Armee-Berordnungs-Blattes Seitens der Militair-Beiftlihen.
Berlin, den 24. Ianuar 1869.
Da für die Militair-Geiftlihen refp. die mit der Milttair-Seelforge beauftragten Givilgeiftlihen die Kennt»
niß der durch das Armee-Berordnungs-Blatt zur Veröffentlihung lonmenden Beitimmungen wünfhenswerth
refp. nothwendig ift, jo wird darauf aufmerlfam gemadt, dag den Mitlitair-Geiftlihen z2c. feiten® der betref-
fenden KommandosBehörden, denen file zugemwiefen find, refp. der Sarnifonälteften, die Einficht der diefen zu-
gehenden Exemplare in entjprehender Weife zugänglich zu machen ift.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs Departement.
v. Bodbielsti. v. Hartmann.
He. 235/1. A. 1. b.
Nr. 26
WBohlthatigkeit.
Berlin, den 7. Januar 1869.
Mater Bezugnahme auf die dieffeitigen Belanntmachungen vom 10. Januar und 27. Dltober pr., betreffend
die Berleihung eines Ehrengefchents von je 20 Thaler an 32 dafelbft nambaft gemachte Inhaber des Mili-
tair-Ehrenzeihens aus den am 1. Januar d. 9. fällig gemwefenen Zinfen der bei Gelegenheit der Allerhöcften
50 jährigen Dienft-Subelfeier Sr. Majeftät des Königs gegründeten Stiftung für unbemittelte Inhaber des
eifernen Kreuzes ıc. vom Yeldiwebel abwärts, bringt das Kriegs-Minifterium zur allgemeinen Senntniß, daß
suahdem von der Zahl jener damals befchenkten Ordens-Inhaber