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Armee-Verordnungs-Dilatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium.
3. Sahrgang. Berlin, den 20. Februar 1869, Nr. 4.
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Der vierteljährlige Brännmerationspreis biefes Blattes beträgt 20 Ser. Abonnirt tan werben: außerhalb bei allen
Königlihen Pofämtern und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Eypedition, Kocdfiraße 69.
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Nr. 28.
Betrifft die Daner der Regiments- und Brigade-llebungen der Kapballerie.
Macdem zur Sprade gebradit worden, daß e8 ziwedmäßig fei, die durch die Drdre vom 27. Februar 1845
normirte Dauer der Regiments. und Brigade-Uebungen der Kavallerie dahin zu modifiziren, daß die erfteren
um zwei Tage verkürzt, die legteren Mebungen dagegen um ebenfoviel verlängert würden, damit dadurd für
die älteren Regiments:ommandeure die Gelegenheit zur Uebung in der Technik der Brigadesührung ges
eben werden fönne, will Ic den Iommandirenden ©eneralen die Befugniß ertheilen, die vorbezeichnete Ab»
derung der Dauer der Uebungs- Perioden, nad Kommunikation mit dem Kriegs-Minifterium, in denjenigen
Fällen eintreten zu laflen, in denen e& fih um ältere Regiments-KRommandenre handelt, deren Beförderung
zu Brigade-Rommandenren nahe bevorzuftehen fcheint. Das Kriegs. Minifterium hat die weitere Bekannt»
madhung zu veranlafien.
Berlin, den 28. Januar 1869.
gu. Wilhelm,
(gge3.) dv. Roon.
Berlin, den 10. Februar 1869.
Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs-Minifterlum.
v. Roon.
An das FKriegs-Minifterium.
No. 192/22. A. I.a
Nr. 29,
Betrifft die Unterfielung des Medlenburgiihen Iager-Bataillons Ar. 14 unter die Infpeltion der
Jäger und Schüben.
YHus den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ich, daß das Medienburgifhe Bäger-Bataillon Nr. 14, gleid
den Preußifhen Jäger» und Schügen-Bataillonen, unter die Infpeltion der Jäger und? Schügen zu ftellen
ift. Angleich fcheidet das genannte Bataillon aus dem Berbande der 34. Infanterie-Brigade (Großherzoglich
De enburgifchen) aus und tritt unter den direlten Befehl des General:Kommandos 9. Armee-Sorpe. Das
bisherige. Berhältnig des Großherzoglih Medlenburgifchen Stontingents-Kommandoe zu dem Yäger-Bataillon
voird durch diefe Anordnung nicht verändert.
Berlin, den 4. Yebruar 1869.
gu. Wilhelm.
An das Kriegs-Minifterium.