Berlin, den 12. Februar 1869.
Borftchende Allerhöhfte Kabinets.Drdre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs: Minifterium.
v. Roon.
No. 198/2. A. L a.
Nr. 30.
Betrifft die den Negiments-Chefs einzureihenden Rapporte.
Berlin, den 16. Februar 1869.
Seine Miejeftät der König haben zu beftimmen geruhet, daß die den Negiments-Chefs von den betrefjenden
Truppentheilen und zwar a monedlid, einzureihenden Rapporte nad) dem durch die Allerhöhfte Kabinets-
Drdre vom 19. März 1868 (Armees Verordnungsblatt pro 1868 Nr. 12 pag. 97) vorgejhriebenen Schema
aufzuftellen find.
Kriegs - Minifterium.
Im Uuftrage:
v. Bodbielsti.
No. HR. A.ILa.
Nr. 31.
Betrifft den Anzug der Referbe-Dffiziere.
Berlin, den 17. ebruar 1869.
Seine Majeftät der en bezüglich der Feftfegung im 8. 7 der ergöften Berordnung, betreffend
die Dienftverhältniffe der Dffiziere des Beurlaubtenftandes vom A. Yuli v. %., nad welder die Referves
Dffiziere aller afien die Uniform ihre8 RTinien-Truppentheild mit dem Abzeichen der Landwehr (da8 Yand-
wehr-Kreuz) ait der Kopfbededung änzulegen haben, zu beftimmen geruht, daß:
a) von den Heferne-Öffizieren bes 1. Leib-Önfaren-Regiments Nr. 1 und des 2, Leib-Önfaren-Regiments
Nr. 2 diefed Abzeihen in der Mitte an der rechten Seite der Pelz Müge,
b) von den Referve- Offizieren des Königs: Hufarens Regiments (1. heinitden) Nr. 7 der Königliche
Namenszug auf dem Landwehrfren;.
c) don den ee Di ieren der Übrigen Rinien-BufarensRegimenter dafjelbe vor der Pelz-Müge,
d) von den Referve- Offizieren aller anderen Zruppentheile, melde den Adler refp. den Garde-Stern
an der Kopfbededung führen, auf diefer Dekoration getragen werden fol. —
Das an den Kopfbededungen der Linie befindlihe Band mit der Infrift „Mit Gott für König
CE) und Baterland‘ fällt dann nah der Allerhöhften Beftinmung an den Ktopfbededungen der Meferves
ziere weg.
Dies wird mit dem Beeren zur Kenntnig der Armee gebradht, daß zu den neufilbernen Delo-
rationen das Randmwehrkreuzg von gelbem, fonft überall von weißem Metall zu tragen ift. Bei denjenigen
ZIruppentheilen, welde auf dem Bruftichilde des Adlers den Barde-Stern refp. ein befonderes Wappen
führen, ift da Landwehr-reuz, — von gelbem Dietal, — auf dem Garde-Etern beziehungsmeife auf dem
Wappen anzubringen.
Kriegs-Minifterium.
dv, Roon.
No. 97/2. 69. M. 0. D. 3.