Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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Armee-Verordnungs- Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs» Minifterium. 
  
  
4. Sahrgang. Berlin, den 11. Iannar 1870. Nr. 
Gedrudt und in Kommiffion bei &. S. Mittler & Sohn, Königlide Hofbuhhandlung, Kocdftraße 69. 
  
  
  
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Poftanftalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei ber Erpebition, Kocdhftraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Berlauf einzelner Nummern bdiefed Blattes; der Preis berfelben richtet fi nach der An 
zahl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Syr. 4 Bf. berechnet, falls nicht für einzelne 
Nummern noch befonders eine PBreisermäßigung feftgefegt if. 
  
  
Nr. 1 
Betrifft das Berfahren mit den nah dem 1. IJaunar 1870 in das militairpflihtige Alter tretenden 
Studirenden der Theologie ze. bezüglich Ableitung ihrer Militairdienftpflicht 
Berlin, den 31. Dezember 1869. 
Unter Bezugnahme auf Pallus 3 der Verordnung zur Ausführung der Militair-Erfaß-Inftrultion für den 
Norddeutihen Bund vom 26. März 1868 wird hiermit beftimmt, daß die Über Zurüdftelung und eventuelle 
Befreiung der Theologen vom Militairdienft in Anlage 3 bezeichneter Inftrultion zufammengeftellten Beftint- 
mungen. vom 1. Sanuar 1870 ab nur noch auf diejenigen Studirenden der evangelifhen und Fatholifchen 
Theologie bez. Latholifchen Priefter-Amts- Kandidaten zur Anmendung gelangen dürfen, melde bereits vor 
gedadhtem Zermin in das militairpflichtige Alter getreten find. 
Dagegen darf eine Zurüdftelung folher Iudividuen in Mede ftehender Kategorieen, deren Militair- 
pfliht erfi mit dem 1. Januar 1870 oder fpäter beginnt, Seitens der Erfaßs Behörden nur auf Grund der 
. 44° be3. 1592 der Militair- Erfaß- Initrultion ftattfinden, während weiter gehende Anträge auf Zurüd- 
ellung refp. Befreiung vom Dienft gemäß $$. 42 und 1593 1. c. der Entfheidung der Minifterial-Inftanz 
vorbehalten bleiben. 
Der Kriegs. und Marine-Minifter. : Der Kanzler des Norbdeutfhen Yundes. 
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I.%8. 
dv. Moon. Delbrüd. 
Kr. Min. 364/12. A. IL a. Bundes-.-Amt 15971. 
Nr. 2. 
Betrifft das Kommando zum nachftjährigen Unterritschturfus für Unteroffiziere auf der Gentral- 
Turn-Anfalt. 
Berlin, den 28. Dezember 1869. 
Pezügtig ded Kommandos zum nädhftjährigen dreimonatlihen Unterrichts-Kurfus fur Unteroffiziere auf der 
Gentral-Zurn-Unftalt wird hierdurch Yolgendes feftgefekt: 
88 haben zu lommandiren: 
1) jedes Infanterie-Regt. des Garde-Sorps, 1. bis incl. 11. ArmeesKorps einen Unteroffizier 114 Unteroffiziere, 
2) jede der vier Unteroffizier-Schulen mi . . . 8 do. 
3) da8 Garde - Jäger- und das Garde - Schügen - Bataillon 
Bataillone Nr. 1 bis 11 und Nr. 14, zufammen 
  
fowie die Linien - Jäger» 
Latus 127 Unteroffiziere, 
 
	        
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