Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

  
  
  
  
Bezeich- Preis für 
en Snhalt der Sormulare. nr 1% 
e. tü 
Lit.) Nr. Tpte. Ser, Pi,JSTc-HH. 
  
2. Aus dem Reglement über die Gewährung von Unterftügungen 
für Milttair-Samilien wihrend des Krieg3zuftandes vom 
13. Augujt 1855. 
D. | 57 Mamenttiches Berzeihnig der zu Unterjtägungen berechtigten Mititair: Kamilien, 
  
onmm 
itelbogen, nach Anlage 2. | 5|15—| 83 
58 | Desgl., Einlagebogen . 0: : 2.1 5/15— 8 
59 | Quittungen über amtlien-Unterftügungen, 2 Stüd pro Bogen - : 3] 4154 69 
60 | Liquidation Über gezahlte KamiliensUnterftügungen, Xitelbogen : 4]5 15 — 3 
61 | Desgl., Einlagebogen . . 4. | 5/15 — 3 
  
  
  
  
  
Die nicht vorräthigen Drudjachen werden auf befondere Beftellung flir die vorjchriftsmäßigen Drud: 
reife angefertigt. Da bieje Preife Kr größere Auflagen billiger werden, fo ift e8 für die Befteller vortheils 
hf, möglichft viel Exemplare der erforderlihen Drudjadhen aufzugeben. Zur Bermeidung von weiteren Schrei- 
ereien it ed nothmwendig, daß derartigen Beltellungen fofort .ein genaues Schema, nach welchen der Drud 
erfolgen fol, beigefügt und über die dazu zur Verwendung zu beingenbe Papierforte, fowie ob „der Drud in 
Lithographie oder Typographie erfolgen BI, Beltimmung geiroifen wird. 
Scliegli ift noch Bu bemerfen, daß der Preis für die in Stelle des Siegelads und der Oblaten 
für den Briefverfchluß zur Verwendung konımenden Briefmarken (Siegelmarken) in einer Warbe, welche beliebig 
beftinmt werden Tann, bei 10,000 Stüd und mehr zwanzig Silbergrojchen pro mille, bei geringeren Aufträgen 
einen Thaler pro mille berät, wobei angefangene Zaufende für voll gerechnet werden. 
Der zu diefen Marken erforderliche Stahlftempel mit dem vorfchriftsmäßigen Adler — conf. Milttair: 
Wochenblatt de 1862 Seite 300 — und der Umjchrift koftet 3 Thlr. 5 Sgr., derfelbe wird Eigenthum bde3 
De ben und Tann, nm foldhen zum Siegeln benugbar zu niachen, mit einem Heft zum Preife von 10 Sur. 
ver werden. 
Berlin, den 8. Auguft 1870. 
Königliche Staatsdruderei. 
 
	        
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