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Nr. 208,
Ausftandsbewilligung an zum einjährig-freiwilligen Dienft Berechtigte.
Berlin, den 2. November 1870.
Bur Befeitigung angeregter Zweifel wird mit Bezug auf den Erlaß vom 18. Yuli c, (sub Nr. 128 des
ArmeesBerordnungs-Blatte8) ausdrüdlih bemerkt, dag die Erfag-Behörden dritter Inftanz ermächtigt find,
den zum einjähri Ha Dienft Berechtigten audy während der Dauer de8 Krieges innerhalb der im
8. 159. 2. der Militair-Erjag-Inftrultion für den Norddeutihen Bund gezogenen Grenzen neue Ausflände
jum Dienftantritt zu bemwilligen, fofern die Berhältniffe der Betreffenden eine folhe Ausnahme genugfam
egränden.
Der Kanzler des Norddeutfchen Bundes. Der Rriegs-Minifter.
Im Yuftrage Im Uuftrage
Ed. Klop.
Bund. -Kanzl-Amt. Nr. 11427. Kriegs-Minift. No. 929/10 A.K. D, 1a.
Nr. 209.
Zahlung der vollen tarifmähigen Koften für deu Eifenbahn- Transport der yon Offizieren auberhalb
ihrer Sarnifon angelauften Dienftpferde.
Berlin, den 17. Ditober 1870.
Durch die Berfügung vom 17° Januar d. %. ift nachgegeben worden, daß für die von Offizieren anferhalb
ihrer ©arnifon angelauften etatsmäßigen Dienftpferde Kifenbahn- Requifitions- Scheine unter Stundung der
Sahrgelder ausgeftellt werden dürfen.
Das Militair- Delonomies Departement flieht fi veranlaßt, diefe Serfügung hierdurch aufzuheben.
Es find daher für den Eifenbahn» Transport der qu. Pferde von jest ab wieder die vollen tarif-
mäßigen Koften zu zahlen, wie dies vor dem Erlaß der Verfügung vom 17. Januar cr. der Fall gemejen if.
Kriegse-Minifterium. Militair-Defonomie-Departement.
v. Begefad. Hammer.
No. 514/10. 70. M. 0.D. 3.
I:
Nr. 210.
Nähere Bezgeihuung der Etappen» Behörden zu Berlin in dienftligen Schreiben und Telegrammen
an Diejelben.
Berlin, den 26. Oktober 1870.
&:; ift zur Sprade gelommen, daß häufig Briefe und Telegramme der Kommando-Behörden und Truppen»
theile an die hiefigen Etappen-Behörden unter der allgemeinen Adrefie „Etappen -KRommandantur zu Berlin“
eingeben, welhe dann von den Boft: reip. Telegraphen » Anftalten der Etappen » Kommandantur auf dem
Andalter Bahnhofe (Etappen-Anfangsort für das 3. Armee-Korps) ausgehändigt werden.
Da in Berlin jedod auf allen Bahnhöfen befondere Etappen-Behörden flationirt find, fo ift es nöthig,
daß jedesmal fpeziell biejenige EtappensBehörde refp. der Bahnhof bezeichnet wird, mohin das betreffende Schrei»
ben oder Telegramm gelangen foll.
Das Departement fieht fih veranlaßt, hierauf zur Beahtung aufmerkfam zu machen.
Rriege Minifterhum. Allgemeines Kriegs-Departement.
(ob.
v. Karczemsti.
No. 787/10. A.Ib.