Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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Armee- Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs -Minifterium. 
4. Sahrgang. Berlin, den 12. Movember 1870. Kr. 21. 
Sedrudt und in Kommiffion bei &. S. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbuhhandlung, Kodftraße 69. 
  
  
  
  
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis biefes Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt Tann werden: außerhalb bei ben 
Boftanflalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei ber Erpebition, Kochfiraße 69. 
Bei Lebterer erfolgt auch der Berlauf einzelner Nummern biefes Blattes; der Preis berfelben richtet fi nach ber An- 
zabl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wirb dabei mit 1 Sgr. 4 Bf. berechnet, falls nicht für einzelne 
Nummern noch befonders eine Preisermäßigung feftgefett if. 
  
  
Nr. 219. 
Armee-Befehl. 
Sotvaten der verbändeten Deutfchen Armeen! ULs wir vor drei Monaten ins Feld rüdten gegen einen 
Geind, der uns zum Kampf herausgefordert hatte, fprah Ih Euch die Zuverfiht aus, daß Gott mit unferer 
gerechten Sache fein würde. Diefe Zuverfiht bat fih erfüllt. Seit dem Tage von Weißenburg, wo Ihr 
zum erften Male dem teinde entgegen tratet, biß heute, wo Ich die Meldung der Kapitulation von Meg 
erhalte, find zahlreihe Namen von Schlachten und Gefehten in die Kriegägefhichte unvergänglidh eingetragen 
worden. Ich erinnere an die Tage von Wörth und Saarbrüden, an die blutigen Schlahten um Meg, an 
die Kämpfe bei Sedan, Beaumont, bei Straßburg und Paris 2c.; jeder ift fir uns ein Sieg gemwefen. Wir 
dürfen mit dem ftolzen Bemwußtfein auf diefe Zeit zurüdbliden, daß noch nie ein ruhmreiherer Krieg ges 
führt worden ift und Ich fprehe e8 Euch gern aus, daß Ihr Eures Ruhmes würdig feid. Ihr habt alle 
die Tugenden bewährt, die den Soldaten befonders zieren: den höcften Muth im Gefecht, Gchorfam, Aus- 
dauer, Selbftverleugnung bei Krankheit und Entbehrung. 
Mit der Kapitulation von Meß ift nunmehr die leute der feindlichen Armeen, weldhe uns beim Be- 
ginn de® Weldzuges entgegentraten, vernichtet worden. Diefen Augenblid benuge Ih, um Eud; Allen und 
jedem Einzelnen vom General bis zum Soldaten, Deinen Dant und Meine Anerlennung auszufprecen. 
Ga mänfde Eud Alle auszuzeichnen und zu ehren, indem Ich heute Meinen Sohn den Ktronpringen von 
Preußen und den General der Kavallerie Prinzen Friedrih Karl von Preußen, die in diefer Zeit Eud) 
wiederholt zum Siege geführt haben, zu General: Fcldmarfchällen befördere. Was auch die Zukunft bringen 
möge — I jehe dem ruhig entgegen, denn Ich weiß, daß mit foldhen Truppen der Sieg nidt fehlen Tann, 
und daß wir unfere bi® hierher fo ruhmreich geführte Sache aud; ebenfo zu Ende führen werden. 
H.D. BVerfailles, den 28. Dftober 1870. 
Wilhelm. 
Berlin, den 9. November 1870. 
BVorftehender Armee-Befehl wird hiermit zur allgemeinen Senntniß gebradtt. 
Kriegs - Dtinifterium. 
In Vertretung 
Rlop. 
No. 60/11. A. I. a. M. 
 
	        
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