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Armee-Verordnungs-Dlatt.
Heransgegeben vom Kriegs-Minifterium.
4. Sahrgang. Berlin, den 30. November 1870. Nr. 22,
Gedrudt und in Kommiffton bei E. S. Mittler & Sohn, KRöniglihe Hofbuhhandlung, KRocjftraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis diejes Wlattes ‚beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werben: außerhalb bei den
Poftanftalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei ber Erpebition, Kochfiraße 69.
Bei Letterer erfolgt auch der Verlauf einzelner Nummern biefes Blattes; der Preis derjelben richtet fih nad der An-
zahl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 gr. 4 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne
Nummern nody befonders eine Preisermäßigung feftgefegt if.
Nr. 224,
Erjag im Feldzuge verloren gegangener Preubifher Drden.
Auf Hhren Bericht vom 3. diefes Monats will Ich genehmigen, daß die General-Kommiffton in Angelegen:
beiten der Königlih Preußifhen Orden denjenigen Offizieren, melde mährend des zeitigen Yeldzuges ohne
ihr Berfhulden ihre Drdend-Delorationen verloren haben, die entjprehenden Drdenszeihen unentgeltlich
erfeßen ur Sie haben hiernady das Weitere an die General» Drdens-FKommilfton refp. an die Armee zu
veranlafien.
®. H.:D. Verfailles den 5. November 1870.
Wilhelm.
An den Präfidenten des Staats-Minifteriums und den Kriegs. Minifter. v. Roon.
Berlin, den 17. November 1870.
Borftehende Allerhöchfte Drdre wird hierdurch belannt gemadt.
Die Königlihen ftellvertretenden Generals Kommandos zc. wollen die Bedarfs-Nachmelfungen am
1. eines jeden Monats gefälligft abfchließen laffen, die Eingaben fammeln und direlt der General-Urdens-
Kommifflon einjenden.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriege-Departement.
- Klop. v. Karezemeti.
No 587/11. A.L s.
Nr. 225.
Bezeiänung des aus den vier Bataillonen des 2. Magdeburgijcen Landwehr-Re iments Ar. 27 und
des 4. Magdeburgiihen Randwehr-Regiments Ir. 67 Tombinirten Randivebr-egiments.
Ar den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ich, daß das aus den vier Bataillonen des 2. Magdeburgifchen
Landwehr-Regiments Nr. 27 und des 4. Magdeburgiichen LandwehrsHegiments Nr. 67 Tombinirte Randwehr-
Negiment fortan die Bezeihnung: „Kombinirtes Magdeburgifches Landmwehr-Kegiment“ zu führen hat.
®. H.D. Berfailles den 16. November 1870.
Wilgelm.
An das Kriegs-Minifterium. v. Roon.
Berlin, den 25. November 1870.
Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird hierdurch mitgetheilt.
Kriegs - Minifterium.
In Bertretung
Klop.
No. 286/11. A. I. a. M.