Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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Nr. 244, 
Behandlung der Beine uw Witiwen-IUnterkäbung und Kinder-Erziehungsbeihülfen. 
Berlin, den 3. Dezember 1870. 
&; wird hierdurch darauf aufmerlfam gemacht, daß e8 file eine fchnelle Erledigung von Anträgen auf An- 
weifung der in dem Gefege vom 9. Februar 1867 normirten Wittwen-Unterftägungen und Cinder-Egie- 
hungsbeihälfen für Hinterbliebene von im elde gefallenen zc. Mannjdaften nicht forderlid ift, ivenn der- 
gleihen Anträge durch die Königlihen Militair-Behörden direlt an das Kriegs-Minifterium eingereicht werden. 
Die Beftimmung, wonad die Vorlage durd die Königlihen Wemter refp. Yandrath-Aenıter an die 
Regierungen erfolgen und durh Todtenfhein, Kopulationrsfchein der Wittwe, Kauffchein der Kinder und Bes 
dürftigfeits-Atteft begründet fein muß, ift nicht abgeändert. 
Kriege-Minifterium. Abtbeilung für 8 nvalidenwefen. 
v. BLöp. 
Quedenfeldt. 
Nr. 160/12. A.£.J. " 
  
Kr. 245. 
Hortfall des Waffen-Rapports pro 1870. 
Berlin, den 10. Dezember 1870. 
Es wird bekannt gemadht, daß die Tiruppentheile der Armee den zum 1. Sebruar 1871 fälligen Waffen- 
Rapport pro 1870 nicht einzureichen haben. 
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegs: Departement. 
Rlop. Willerding. 
Nr. 270/12. A. K. D. Il.a.