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Nr. 244,
Behandlung der Beine uw Witiwen-IUnterkäbung und Kinder-Erziehungsbeihülfen.
Berlin, den 3. Dezember 1870.
&; wird hierdurch darauf aufmerlfam gemacht, daß e8 file eine fchnelle Erledigung von Anträgen auf An-
weifung der in dem Gefege vom 9. Februar 1867 normirten Wittwen-Unterftägungen und Cinder-Egie-
hungsbeihälfen für Hinterbliebene von im elde gefallenen zc. Mannjdaften nicht forderlid ift, ivenn der-
gleihen Anträge durch die Königlihen Militair-Behörden direlt an das Kriegs-Minifterium eingereicht werden.
Die Beftimmung, wonad die Vorlage durd die Königlihen Wemter refp. Yandrath-Aenıter an die
Regierungen erfolgen und durh Todtenfhein, Kopulationrsfchein der Wittwe, Kauffchein der Kinder und Bes
dürftigfeits-Atteft begründet fein muß, ift nicht abgeändert.
Kriege-Minifterium. Abtbeilung für 8 nvalidenwefen.
v. BLöp.
Quedenfeldt.
Nr. 160/12. A.£.J. "
Kr. 245.
Hortfall des Waffen-Rapports pro 1870.
Berlin, den 10. Dezember 1870.
Es wird bekannt gemadht, daß die Tiruppentheile der Armee den zum 1. Sebruar 1871 fälligen Waffen-
Rapport pro 1870 nicht einzureichen haben.
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegs: Departement.
Rlop. Willerding.
Nr. 270/12. A. K. D. Il.a.