Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

1 Kohgeldirr, 
1 Baar Kochgefchirr-Riemen, 
1 Reisbeutel, 
1 Salzbeutel, 
4 L2ederplättchen, 
3 Baar Stiefel reip. Schuhe (darunter ein Paar neue), 
2 Baar Sohlen nebft Aufnähelohn, 
3 ge (darunter ein neues), 
2 Paar Unterhofen, 
1 Seldflafche, 
1 ©emehr, 
1 Rammerreiniger, 
1 Radelrohrreiniger, 
1 Scraubenzieher, 
1 Mündungsdedel, 
2 Referve-Nadeln, 
1 Seitengemwehr, 
1 Nbrehnungsbud, 
1 Sefangbud, 
1 Schießbud, 
ven Spielmann das bezüglihe Inftrument nebft Zubehör (darunter zwei Schurzfelle für den 
ambour). 
Für jeden beim Stamm verbleibenden Mann ijt außerdem noch für den nädftjährigen Sommer- 
Lehrlurfus erforderlig: 
1 Baar neue Tuchhofen, 
1 Garnitur neuer Waffenrod-Befäge mit Einlage, fo wie das nöthige Aufnähelohn von 2'/. Sur., 
1 Paar Stiefel, 
1 Baar Sohlen nebft Aufnähelohn und 
1 Hemde. 
Gerner ift zur Inftandhaltung der Belleidungs-Gegenftände ein Duantum von blauem und grauem 
ae Io wie ctwas Futterleinemand als Ylidmaterial, an die Direktion der Militair-Scieß- Schule 
einzufenden. 
Die Truppentheile haben darauf zu adten, daß die zur Militair-Schieß-Schule Konmandirten mit 
volllommen guter Fußbefleidung verfehen find, da diefelbe in folge der eigenthümlichen Dienftverhältnifie 
dafelbft bedeutend leidet. 
Sänmtlihe Sadhen find mit dem Namen des betreffenden Kommandirten zu verfchen. 
VIL WVeberfendung der Barade-Saden ıc. 
Der Mari der Mannfhaften zur Militair-Schieß-Schule erfolgt im Dienft- (dent 3.) Anzuge, fo 
wie mit vollftändiger Ausrüftung und Bewaffnung. Die übrigen zu verpadenden Gegenftände müfjen regi- 
mentermeife, in einem PBadgefäß verpadt, fo zeitig abgefandt werden, daß diefelben fpäteftens am 15. März 
bei der Militeir-Scieß:- Schule eintreffen. Diefen ©egenftänden find zugleid die nad der bezüglihen Zelt 
jegung unter VII für die Stamm-Mannfhaften erforderlihen Kleidungsftüde sc. beizufligen. Die Fradı- 
foften werden von der Militair-Schieß-Scdyule gezahlt und demnädft liquidirt. 
Privart:Effekten der Kommandirten dürfen nicht verpadt werden. 
Die Padgefäße bleiben bis zur Auflöfung des Sommer-Lehr-Konmmandos bei der Militair-Scich» 
Schule affervirt und werden demnädft zur Nüdjendung der Sachen benupt. 
IX. Marfh-Angelegenheiten. 
Die Kommandirten mülfen am 1. April bis fpäteftens 2 Uhr Nadhmittags, event. Tags zuvor in 
Spandau eintreffen. 
Die Koften für den Marfc von der Garnifon, vefp. dem Sammelpuntt bi8 nah Spandau werden 
von der Militair-Chic-Schule liquidirt. Die Kommandoführer haben deshalb der Ietteren hierüber Red: 
nung zu legen. 
X. O©eldverpflegung. 
Die Gehälter der hen unter II. 1. c und d aufgeführten Offiziere werden bei den reip 
Ztuppentheilen als erfpart beredhnet.
	        
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