Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

— 1 — 
Armee-Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs -Minifterium. 
  
4, Jahrgang. Berlin, den 31. März 1870. Nr. 6. 
Sedrudt und in Kommiffton bei E. ©. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbucdhhandlung, Kodftraße 69. 
  
ARM ARMARR 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis biefes Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt fann werben: außerhalb bei den 
Poftanftalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpebition, Kocdhfiraße 69. 
Bet Regterer erfolgt auch der Verlauf einzelner Nummern diefes Blattes; ber ‘Preis berjelben richtet fh nach der An- 
jabl der Drudbogeu; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit l Sır. 4 Bf. berechnet, falle nicht fllr einzelne 
Nummern no befonders eine Breisermäßigung feftgefegt ifl. 
  
  
  
  
Nr. 50. 
Berlängerung der Probedienkzeit als Telegrapif. 
Auf Ihren gemeinfchaftlihen Bericht vom 28. Februar cr. genehmige Ich die Ergänzung des $. 28 des 
Reglements Über die Civil-Berforgung und Civil-Anftelung der Dilitair-Perfonen des Heeres und der Vtarine 
vom Feldwebel abwärts, vom 16/20. Juni 1867 in der Weife, daß die Probedienftzeit ald Zelegraphift auf 
ein Yahr reftgeiest wird. 
erlin, den 7. März 1870. 
Wilhelm. 
Orf. v. Bismarl. v. Roon. 
An den Kanzler des Norddeutfhen Bundes und den Kriegs. Diinifter. 
Berlin, den 16. März 1870. 
Borftehende Allerhöcfte Drdre wird hierdurd zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Viinijterium. 
Im Auftrage. 
v. Bodbielsti. 
No. 268/83. A. IL b. 
  
Nr. 51 ® 
Die Abkürzung des Inufenden und Einfäettung Fa en abgelürzten Lebriurins auf einer der 
älteren Kriegsjchulen. 
Yır den Mir gehaltenen Bortrag beftimme Ich, in Rüdfiht darauf, dag eine erheblihe Anzahl von Offizier: 
Apiranten bei der allgemeinen Feithaltung der normalen Dauer der Kriegsfchul-Kurfe, in ihrem Auffteigen 
und in ihrer mwilfenfhaftliden Berufsbildung wejentli aufgehalten werden würde, hierdurch Folgendes: 
1) An einer der 4 älteren Kriege» Schulen ift der laufende Lehrfurfus im Juni diefes Jahres zu fließen, 
und vier Woden darauf ein fiebenmonatlicher neuer Lehrkurfus zu eröffnen, dem am 1. April 1871 ein 
ahtmonatlicher Kurfus zu folgen hat. 
Damit tritt diefe vom Kriegs: Minifterium zu beftimmende Kriegsfchule in die Neihe derjenigen, 
bei weldhen der normale Lehrkurfus vom 1. März bis ultimo November jedes Jahres zu währen hat. 
2) Die Offizier» Prüfung der gegenwärtig zu der gedadten Srieng- Schule lommandirten und der in den 
flebenmonatlihen Kchrkurfus bei derjelben eintretenden Dffizier-Aspiranten ift feiner Zeit vor dem Lehrer- 
Kollegium diefer Anftalt nach den von der General-Infpeltion des Militair-Erziehungs- und Bildungs- 
Wefens zu ertheilenden Detail-Beftimmungen abzuhalten. VBehufs der erforderlihen Kontrole hat der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.