— 1 —
c) für 6zöllige Mannfdaften.
1'%/,6 Ellen duntelblaumelirtes Tuh & 1 Thlr. 14 Ser. . . 2 Thlr. 25 Ser. 3 Pf.
is = ponceaun Tuch zum Borftoß & 1 Thle. 15 Sp. .— + 1 9%
1 s Wutterleinen. © 2 2 Er ram a: I 5 8
Madherlohen - 2 2 2 nn — 8 -: — 5
Summa 3 Thlr. 8 Sgr. 8 Bf.
und find die biernad zu gewährenden Jabres-Entfhädigungs-Säke mit
2 Thlr. 25 Sgr. 1 Pf. für 10zÖllige Mannfdaften,
2 8 23 3 4 s 3 8 $ 2
2 3 21 s 8 8 3 6 8 8
vom 1. Januar 1871 ab anzumeilen.
Es wird indeh in das Ermeflen der betreffenden Truppentheile geftellt, auch die etwa pro 1869 nod)
zu befhaffenden Hofen von duntelblaumelirtem Zude anfertigen zu lafen, fofern der Militair- Verwaltung
hierdurch Teine Miehrloften ermadjen.
Kriegs-Miniftertum.
vd. Roon.
No. 6318. M. O.D. 3.
Nr. 53.
HSelmdeloration der aus dem Dldenburgiihen Kontingent gebildeten Truppentheile.
Berlin, den 14. März 1870,
Sin Majeftät der König haben mittelft Allerhödfter Kabinet8-Drdre vom 3. d. Mts. zu genehmigen
keraht, daß die aus dem: Dldenburgifhen Kontingente gebildeten Truppentheile die Helmdeloration mit dem
anded:Wappen anlegen.
Dies wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradit.
Kriegs-Minifterium. Mitlitair-Defonomie-Departement.
v. Stofd. Seride,
No. 2723. M. O.D. 3.
Nr. 54,
Umtenfh don Schuldverfhreißungen älterer Breukifher 4 und 4'/.progentiger Stantsanleihen gegen
Berireibungen der Tonjolidirten AY.progentigen Staats-Anleihe.
Berlin, den 29. März 1870.
Unter Bezugnahme auf die, durd den Staatsanzeiger Nr. 55 pro 1870, dur die Amtsblätter und fonflige
geeignete Benfehriften veröffentlichte Belanntmadhung des Herrn Finanz Minifter8 vom 3. März 1870,
betreffend den Umtaufh von Schuldverfchreibungen älterer Preußifcher 4 und 4'/, prozentiger
a Staat8-Anleihen gegen VBerfchreibungen der Lonfolidirten 4'/aprogentigen Stants-Anleihe,
wird Hierburd belannt gemacht, daß, nad weiterer Anordnung des Herrn fyinanz- Miniftere, die Beamten,
welhe Kautionen beftellt haben, um die für den Umtaufd) bewilligte Prämie zu erhalten, innerhalb der feft:
gefegten PBräktufivs Frift (bis 23. Upril 1870) unter Einreihung der in ihren Händen befindlichen Coupons
gu den von ihnen ald Kaution hinterlegten Schuldverfchreibungen die beftimmte Erklärung abzugeben haben,
daß fie die Repteren gegen Schulöverfchreibungen der Lonfolidirten Anleihe umzutaufhen wänfden.
Zugleich werden diejenigen Truppen, weldhe zu milden Zmeden beftimmte Fonds verwalten und den
Umtanfc der etwa vorhandenen älteren Verfchreibungen in die der Tonfolidirten Anleihe ihrem Interefle vor»