Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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Nr. 61. 
Loos» und Abihluf-Nummern. Deren tabellarifhe Zufammenftellung betreffend. 
Berlin, den 31. März 1870. 
Die termingemäß bierhergelangten tabellarifhen Zufammenftellungen der bei der Yoofung im Jahre 1869 
geaogenen Dee %008- und der nah $. 22 der Erfag-Inftruftion feftgeftellten Abfchluß-Nummern laffen 
erleben, daß bei Feitftellung legtgedachter Nummern nicht überall Lorrelt verfahren wird. Das Kriegs-Mini> 
fterinm nimmt daher Beranlaffung, darauf hinzumeifen, daß gemäß $. 23,8 beziehungsmweile 8. 22,7 &. c für 
diejenigen Aushebungsbezirke, in denen behufs Aufbringung des auferlegten Retruten » Rontingents auf die 
früher diöponibel gebliebenen vefp. Über diefe hinaus oder Dlangels derfelben auf Militairpflichtige unter 5’ 2” 
zurädgegangen ift, die bei der Loofung des laufenden Jahrgangs gezogene hödfte Nummer al Abjhluß- 
nummer gilt und in Kingangs beregten tabellarifhen Zufammenftellungen al8 folde anzugeben ift. 
Es find ferner verfchiedene Rüdfragen dadurd nothmwendig geworden, daß in der für „Bemerkungen“ 
befimmten Kolonne der Meberfidt vielfah Bermerke: wie durcgegriffen, zurüdgegriffen zc. eingetragen waren 
ohne jede oder dod ohne genügende Angabe, wie weit auf die disponiblen refp. die Militairpflihtigen unter 
5’ 2” zurüdgegriffen worden. Unter Bezugnahme auf die fhon allegirte Feftfegung des 8. 22,7 I. c wird 
daher beftimmt, daß wenn ein derartiges Zurüdgreifen in einem Aushebungsbezirk ftattgefunden hat, in der 
Kolonne „Bemerkungen“ dies für die Tolge ftetS durch einen Vermerk in folgender Faflung auszudräden ift: 
BZurüdgegriffen auf Nr... der Disponibeln des Jahrgang 18.. 
e. 
Zurüdgegriffen auf Nr... der Militairpflichtigen unter 5’ 2” des Sehrgang 18.. 
Scdliekli bemerft das Kriegs-Minifterium, wie auch für den Fall, daß höcfte Xoos- und Wbichluß- 
Nummern identifch find, in den Seitens der GeneralsKommandos hierher zu reichenden tabellarifchen Zufem- 
menftellungen die betreffende Zahl — nad Anhalt des Schema 4 zur Militair-Erfag-Inftrultion — in jede 
der beiden Kolonnen einzutragen bleibt. 
Kriegs - Minifterium. 
In Vertretung: 
v. Bodbielsti. 
No, 8913. A.La. 
  
Nr. 62, 
Einjährig Freiwillige. Schema für die „Erläuterungen zur Meberfidt in Bezug anf die zur Entlafiung 
. gelommenen 2. einjährig Freiwilligen.“ 
Berlin, den 9. April 1870. 
Die durch diefjeitigen Erlaß vom 15. November 1865 — 150/9 U. 1 — vorgefhriebenen „Erläuterungen 
im der Ueberfiht in Bezug auf die zur Entlaffung gelommenen zc. einjährig Freiwilligen” find fortan nad 
eifolgendem Schema aufzuftellen. 
Rriege inlfterium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
d. 
odbielstt. v. Karczemsti. 
No, 818/53. A. La.
	        
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