Nr. 71.
Belleidungs-Abzeichen des WVeftphaliihen Küraffier-Regiments Nr. 4.
Berlin, den 20. April 1870.
Seine Majeftät der König haben mittelft Allerhöchfter Kabinets-Drdre von 16. diefes Monats dem Welt:
Aa Küraflier: Regiment Nr. 4 ftatt der orangefarbigen, ponccaurothe Bekleidungs-Abzeichen zu verleihen
gerußt.
Died wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Minijterium.
Im Auftrage.
v. Stofd.
No. 368/4. M.:O. D. 3.
Nr. 12,
Anftellung eines Stab8offiziers bei dem Berliner Gadettenhanfe.
Berlin, den 24. April 1870.
Nur Allerhöhfte Cabinets:Drdre vom 19. d. Mts. haben Seine Majeftät der tönig Allergnädigft zu ber
fehlen geruht, daß aus Anlaß der Bergrößerung der Berliner Central-Cadettenanftalt um nunmehr drei
Kompagnien, bei derfelben vom 1. Mai cr. ab zur Unterftägung des Sommandeurs ein Stabsoffizier mit
den fänmtlihen Kompetenzen eines foldhen anzuftellen ift.
Kriegs-Drinifterium. Allgemeines Kriegs: Departement.
v. Bodbielsti. v. Hartmann.
No. 412/4. A.I.b.
Nr. 73.
Ausfülung der Rubrit „Datum des Patents“ in den Rang- und Dnartierliften der Truppen bezüglid
der Millitair-Herzte.
Berlin, den 18. April 1870.
ehufs Befeitigung der bei Ausfüllung der Rubrit „Datum de8 Batents” in den Nang- und Quartier
liften der Truppen bezüglich der Dlilitair- Aerzte obmwaltenden Verfchiedenheiten wird beftimmt, daß in der gedad)-
ten Rangliften-Rubrit das Datum des Patents, eventuell da8 Datum der Ernennung einzutragen ilt.
Das Datum der Allırhöditen Kibinet8-Drdre, durch melde den Betreffenden event. ein höherer
Hang verliehen worden, ift in der Rubrit „Bemerkungen“ aufzuführen.
Gleichzeitig wird darauf aufmerlfam gemacht, daß den meilten aus dein Beurlaubten VBerbältnig oder
andermeit in die Urmee übergetretenen Aerzten eine befondere Anciennetät angemwiefen tworden ift, dergemäß
die Rangirung in den vefp. Ehargen zu erfolgen hat.
Kriegs-Minifterium.
v. Roon.
No. 200/22. M. M. A.
Kr. 14.
Verhütung don Unglüdsfällen beim Baden, Schwimmen zc.
Berlin, den 20. April 1870.
Durd die leider fehr große Zahl von Unglüdsfällen dburd Ertrinten, welde bei den Truppen in den legten
Yahren theild auf den Bade. und Schwimmplägen, theild beim Zränten und Schmemnen von Pferden vor«
gelonımen find, wird das Sriegs-Minifterium veranlaßt, darauf Hinzumeifen, wie die betreffenden Vorgefetten
dafür verantwortlich find, daß bei dem dienftlih angeordneten gemeinfamen Baden von Mannfdaften, bezm.
bei Schwimmübungen derfelben diejenige forgfältige Beauffihtigung und wohl Überwadhte Unmendung von
Sicherungsmaßregeln ftattzufinden hat, welche zur Berhiitung von Unglüdsfällen geboten und geeignet if.
Zugleid wird beitimint, daß das Schwenmen von Dienftpferdein, zumal es von nur zweifelhaften
MWerthe für die Gefundheitspflege der Pferde ift, fünftig Überhaupt unterbleiben joll.
Kriegs: Vlinifterium.
v. Roon.
No. 6/4. A. I a.