Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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des Gefellihafts- und Gala-Anzuges der Dragoner- und UlanenDOffiziere getroffenen eftfeßungen gelten 
auch für die Offiziere der Feld- Artillerie nnd des Traine ıc, 
Berlin, den 19. Mai 1870. 
MWilhelm. 
dv. Roon. 
An das Kriegs Minifterium. 
Berlin, den 23. Mai 1870. 
Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird mit Bezug auf die Beltimmung vom 6. April d. 9. 
(Armee-Berordnungs-Blatt Städ 7 Nr. 58 pro 1870), betreffend die Einführung der neuen Bein- und Fuß 
befleidung bei den Dragonern und Ulanen, hiermit zur Kenntniß der Armee gebradt. 
ne tum, 
m Auftrage. 
v. Stofd. 
No. 432/5. M. O0.D.3. 
  
Nr. 85. 
Gewährung der Nebentoften bei Dienftreifen auf Gifenbahnen und Dampfiiffen. 
Berlin, den 23. Mai 1870. 
Der in dem Erlafle vom 18. März 1868 (Urmee» Berordnungs- Blatt Nr. 10 pro 1868) hinfichtlich der 
Gewährung der Nebenloften für Zus und Abgang bei Benugung von Eifenbahnen ausgeiprodene Grund» 
fag wird dahin erweitert, daß die von einer Kifenbahn auf die andere Übergehenden Reifenden aud dann 
zur Erbebung des regulativmäßigen PBaufhquantums für Nebentoften berechtigt find, wenn fle zwar nicht 
nötbig haben, fi bei dem Uebergange nad einem anderen Bahnhofe zu begeben, aber fih auch nicht eines 
durchgehenden, für beide Bahnen gültigen, zur Loftenfreien Gepädbeförderung von der einen Bahn anf die 
andere berechtigenden Billets bedienen lönnen. 
Die zur Liquidirung der Nebenkoften für mehrmaligen Zu» und Abgang berehtigenden Thatfadhen 
find unter der Liquidation anzugeben und zu befceinigen. 
Kriegs» Drinifterium. 
Im Auftrage. 
v. Bodbielgti. 
No. 161/5. M. 0. D. 3. 
  
Nr. 86. 
Gewährung der Umsngstoften an die zum großen Seneralfiabe Tommandirten Offiziere. 
Berlin, den 2. Mai 1870, 
Der allgemeine Grundfag, nad) weldem Kommandos, deren längere ald Gmonatlihe Dauer von vornherein 
feitfteht, einer Derfeßung aleich zu adten find und daher bei Offizieren, Militairperfonen und Militair-Beamten 
mit einem beftimmten Militair- Range den Anfprudh auf Umzugsloften begründen, findet auf das Kommando 
zum großen eneralftabe ebenfalls Anwendung. 
Kriegs-Minifterium. Militair-Delonomie-Departement. 
v. Stofd. Geride. 
No. 621/4. M. 0.D. 3. 
 
	        
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