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23) Drodterfen, bisher mit der Ortspoftanftalt fombinirt, wird jegt don einer Privatperfon verwaltet.
24) Bentheim, bisher mit permamentem, jet nur mit vollem Tagesdienft.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs: Departement.
M. Fb.
vd. Bodbielsti. v. Wangenheim.
No. 110/55. A. III.
Nr. 89,
Anmeldung don Dfflzier-AWspiranten zur Kriegsiuule in Potsdam.
Berlin, den 15. Mai 1870.
Die in dem Erlafie vom 22. März cr. — Armee-Berordnungs»Blatt Nr. 6 — angeordneten Anmeldungen von
Dffizier- Aspiranten zu dem am 1. Auguft cr. beginnenden abgelürzten Kurfus der Kriegsichule in Potsdam
find bi8 jegt der Königlihen General-Infpektion des Militair: Erziehungs» und Bildungs Weiend noh nicht
volftändig zugegangen. Die Truppentheile werden daher angemiefen, die noch reftirenden betreffenden Anmel-
dungen, vefp. Balat-Anzeigen, der genannten Behörde unverzüglich einzufenden.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs: Departement.
v. Bodbielsti. vd. Hartmann.
No. 270/56. A.I. b.
Nr. 90.
Anftelung bon Stabs-NRohärzten der Armee bei den NRemonte-Depots.
Berlin, den 16. Mai 1870.
Mir Bezug auf die bdieffeitige Belanntmahung vom 20. Mai 1869 — Armee-Berordnungs-Blatt pag 129
und Militair-Wocenblatt pag 354 — betreffend die Anftellung der Stab8:Roßärzte der Armee bei den Remonte-
Depots, bringt die AUbtheilung zur weiteren Kenntniß, daß das Einkommen der zu den Remonte Depots eins
berufenen Stab8-Roßärzte anfänglich in einem jährlihen Gehalt von 300 Thlr. neben freier Wohnung und
einem Naturalien-Deputat im Wertbe von ca. 125 Thlr. befteht, und daß im Gehalt je nad der Anciennetät
und Dienftfähigkeit des Beamten allmälih Ascenfionen ftatifinden.
Kriegs-Minifterium. Abtheilung für das Nemonte-Wefen.
v. Schön. Mengel.
No. 130/5. R. A.
Nr. 91,
Behandlung nit Dienfliher Girkulare in Anfehung des Poft-Portos.
Berlin, den 18. Mai 1870.
Nas Artilel 8 Nr. 5a des Regulativs Über die Portofreiheiten im Norddeutichen PBoftgebiete vom 15. Dezember
1869 (Beilage zu Nr. 22 des Arnee-Berordnungs-Blatted pro 1869) find in Landwehr» und Seewehr-An:
gelegenheiten peruofeel zu befördern:
„Lirkulars Befehle an beurlaubte unbefoldete Randwehrs refp. Seewehr- Offiziere bei VBerfendung
durch die leßteren unter Streif- oder Kreuzband.“
&8 find bei einzelnen Zruppentheilen Zweifel darüber entftanden, auf melde Cirkular- Befehle fich
diefe Portofreiheit erftredt, indem beifpielsweife Aufforderungen an Offiziere zu Zufammenküänften, welde
obwohl mittelbar auf die Förderung des Dienft-Interefjes binwirtend, dodh nur einen fameradfhaftliden
Charalter haben, unter portofreiem Nubrum verfandt worden find.