Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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23) Drodterfen, bisher mit der Ortspoftanftalt fombinirt, wird jegt don einer Privatperfon verwaltet. 
24) Bentheim, bisher mit permamentem, jet nur mit vollem Tagesdienft. 
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs: Departement. 
M. Fb. 
vd. Bodbielsti. v. Wangenheim. 
No. 110/55. A. III. 
  
Nr. 89, 
Anmeldung don Dfflzier-AWspiranten zur Kriegsiuule in Potsdam. 
Berlin, den 15. Mai 1870. 
Die in dem Erlafie vom 22. März cr. — Armee-Berordnungs»Blatt Nr. 6 — angeordneten Anmeldungen von 
Dffizier- Aspiranten zu dem am 1. Auguft cr. beginnenden abgelürzten Kurfus der Kriegsichule in Potsdam 
find bi8 jegt der Königlihen General-Infpektion des Militair: Erziehungs» und Bildungs Weiend noh nicht 
volftändig zugegangen. Die Truppentheile werden daher angemiefen, die noch reftirenden betreffenden Anmel- 
dungen, vefp. Balat-Anzeigen, der genannten Behörde unverzüglich einzufenden. 
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs: Departement. 
v. Bodbielsti. vd. Hartmann. 
No. 270/56. A.I. b. 
  
Nr. 90. 
Anftelung bon Stabs-NRohärzten der Armee bei den NRemonte-Depots. 
Berlin, den 16. Mai 1870. 
Mir Bezug auf die bdieffeitige Belanntmahung vom 20. Mai 1869 — Armee-Berordnungs-Blatt pag 129 
und Militair-Wocenblatt pag 354 — betreffend die Anftellung der Stab8:Roßärzte der Armee bei den Remonte- 
Depots, bringt die AUbtheilung zur weiteren Kenntniß, daß das Einkommen der zu den Remonte Depots eins 
berufenen Stab8-Roßärzte anfänglich in einem jährlihen Gehalt von 300 Thlr. neben freier Wohnung und 
einem Naturalien-Deputat im Wertbe von ca. 125 Thlr. befteht, und daß im Gehalt je nad der Anciennetät 
und Dienftfähigkeit des Beamten allmälih Ascenfionen ftatifinden. 
Kriegs-Minifterium. Abtheilung für das Nemonte-Wefen. 
v. Schön. Mengel. 
No. 130/5. R. A. 
  
Nr. 91, 
Behandlung nit Dienfliher Girkulare in Anfehung des Poft-Portos. 
Berlin, den 18. Mai 1870. 
Nas Artilel 8 Nr. 5a des Regulativs Über die Portofreiheiten im Norddeutichen PBoftgebiete vom 15. Dezember 
1869 (Beilage zu Nr. 22 des Arnee-Berordnungs-Blatted pro 1869) find in Landwehr» und Seewehr-An: 
gelegenheiten peruofeel zu befördern: 
„Lirkulars Befehle an beurlaubte unbefoldete Randwehrs refp. Seewehr- Offiziere bei VBerfendung 
durch die leßteren unter Streif- oder Kreuzband.“ 
&8 find bei einzelnen Zruppentheilen Zweifel darüber entftanden, auf melde Cirkular- Befehle fich 
diefe Portofreiheit erftredt, indem beifpielsweife Aufforderungen an Offiziere zu Zufammenküänften, welde 
obwohl mittelbar auf die Förderung des Dienft-Interefjes binwirtend, dodh nur einen fameradfhaftliden 
Charalter haben, unter portofreiem Nubrum verfandt worden find.
	        
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