Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfter Jahrgang (5)

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Beamten und Mannfchaften, fofern ihnen in Gemäßbeit lem Meiner DOrdre das zuftändige Gehalt bezie- 
hungsmeife die hargenmäßige Löhnung für die Zeit der Öefangenfhaft gezahlt ift, auch bei Teftftellung der 
Anfprüde auf das Dienftauezeihnungsfreuz und die Dienftonszeichnung forwie bei der Penfionirung die Zeit 
der Gefangenichaft als Dienftzeit angerechnet werden darf. Die vorgefegten General-Konımandoß beziehungs- 
mweife die betreffenden Borgefegten haben in jedem derartigen alle die Zuläffigkeit diefer Anrechnung zu be 
fcheinigen. 
Berlin, den 18. Mai 1871. 
Wilhelm. 
An den Kriegs Minifter. dv. Roon. 
Berlin, den 24. Mai 1871. 
Borftehende Allerhöcfte Kabinets.Drdre wird hierdurch zur Kenntnig der Armee gebradit. 
Kriegs-Miniftertumn. 
v. Roon. 
No. 2042/5. A.I. ». 
  
Nr. 140. 
Einreihung der Borfchläge zur Verleihung des Dienftauszeihnungs- Kreuzes und der Lignidationen 
don Dienfiauszeihnungen pro 18. Innt 1871. 
Berlin, den 24. Mai 1871. 
Mir Bezugnahme auf die unter heutigem Datum durh das Armee» Berordnungs-Blatt publizirten beiden 
Allerhöchften Kabinets-Ordres vom 16. und 18. d. M., die Anrehnung des Feldzuges gegen frankreich ven 
1870/71 al KriegssDienftzeit rejp. die Anrechnung der Be franzöfifcher Gefangen haft während des Tyeld- 
zuges gegen ranlreih von 1870,71 al& Dienftzeit betreffend, werden die Königlichen General-FKommandos, 
Benerai-Änfpeftionen und übrigen betreffenden Kommando»Behörden ganz ergebentt erfucht, nunmehr die Vor: 
Iclageliften zur Serehung des Dienftansgeihnunge- Kreuzes und die Yıiquidationen der Dienftauszeidinungen 
pro 18. Sunt d. 3., refp. dergleihen vervoliftändigte oder abgeänderte Eingaben von den unterhabenden Trups 
pentheilen ıc. jobald als thunlich hierher einzureichen. 
Wo die beregten Eingaben bereits gemadt und meder zu ergänzen nod) abzuändern find, wird bis 
zum 5. Juni d. I. einer NegativsAnzeige entgegengejehen. 
Rriege- Diinifterium. Allgemeines Kriegs: Departement. 
08. 
v. Karczemstli 
No. 543/4. 711. A. I. a. 
  
Nr. 141. 
Eröffnung der Kriegsichulen. 
Au den Mir gehaltenen Bortrag beftimme Ich, daß auf den beftehenden fehs Kriegsfhulen am 15. Immi cr. 
ein fehsmonatlicher Tehrkurfuß zu eröffnen ift, zu dem die Offizier-Aspiranten in vorgefchriebener Weife durch 
die General: Infpeltion des Militair-Erziehunge- und Bildungs-Wefens einzubernfen find. 
Auf der in ihrer Ausftattung noch nicht vollendeten 7. Kriegsfchule zu Anclanı hat, fobald als thun: 
lich, gleihfal8 ein Lehr-Kurfus zu beginnen. Die denfelben befuhenden Dffizier-Yepiranten, follen indeß Durch 
die etmaige fpätere Beendigung Diefes Kurjus keinen Nactheil bei ihrer Beförderung zum Offizier erleiden.
	        
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