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bielozirten ge pentgeilen die denfelben angehörenden Refonvaleszenten, direft zuzuführen, fofern fie Überhaupt
transportable find.
Die dieferhalb hierher gerichteten Anträge finden hierdurd ihre Erledigung.
Kriegs-Minifterium.
v. Roon.
No. 2484/5. A.I.a.
Nr. 157.
Berichtigung des Friedens Berpflegungs-Etats für eine reitende Batterie pro 1871.
Berlin, den 31. Mat 1871.
Sn dem für das Jahr 1871 zur Ausgabe gelangten Tyriedend-Berpflegungs»Etat für eine reitende Batterie
fehlt die im qu. Etat für 1870 unter 2 enthaltene Anmerkung in Betreff der auf die Etatsftärke zur An-
rechnung fommenden einjährig Treimilligen, worauf hierdurdh, mit dem Erfuden um Vervollftändigung des
bezeichneten Etats, aufmerlfam gemacht wird.
Kriegs-Dinifterium. Allgemeines Kriegs: Departement.
Flop. v. Karczemstli.
No. 1592/4. 71. A.1.a.
Nr. 158.
Berabreihung des Armee-Berordnungs-Blattes an Ddemobil werdende Truppentheile.
Berlin, den 4. Juni 1871.
Den vom Kriegsfhauplage in triedens-Garnifonen zurüdtehrenden Truppentheilen der Garde und Linie wird
nad der Demobilinahung das Armee-Berordnungs-Blatt wieder in derjenigen Zahl von Eremplaren zugeftellt
werden, twelde ve vor der Mobilmadhjung verabreicht wurde.
Ermünfht dürfte es für diefe Truppen fein, den Jahrgang 1870/71 de8 qu. Blatted, auch in den
Kompagnie» refp. EStadrons- Eremplaren, hinfihtlih der während des Kriegszuftandes erjchienenen Nummern
ergänzen zu Töünnen.
ieru dürfen zunädft die den Erfag-Truppentheilen verabfolgten Exemplare zur Verwendung fommen,
außerdem aber werden noch die in „Jolge der diefieitigen Bekanntmachung von 24. März d. 3. (Armee-Ber-
ordnungs-Blatt Seite 54) von aufgelöften Truppentheilen 2c. an die Yandwehr-Bezirks-KRommandos abgelicfers
ten Eremplare der qu. Nummern, fomweit erforderlih, zur Dispofition geftellt.
Den diesfälligen Bedarf wollen die Infanterie-Regimenter gefälligft durdy direfte Nequifition von den
Bezirts- Kommandos der korrespondirenden Tandmwehr-Bataillone deden, hinfichtlih der Kavallerie» Regimenter
und Jäger-Bataillone aber werden die Königlihen General» Kommandos ganz ergebenft erfuht, gefälligft die
LandmehrsBezirt8-Konımandos zu bezeichnen, melde den diesfälligen Requifitionen entfprechen follen.
Den biernad) etwa nod in einzelnen Fällen, eeip bezüglich einzelner Nummern ungededt bleibenden
Bedarf wird die unterzeichnete Abtheilung auf diesfällige Anträge übermweifen.
Kriegs-Minifterium. Gentral-Abtheilung.
In Bertretung.
v. Lettom.
No. 278/6. 71. K.M.
Nr. 159.
Bendtung der SS. 9 und 44 des Regulatins über die Tanitätspoligeilichen Borjchriften bei ankelenden
Krankheiten vom 28. DOftober 1835.
Berlin, den 5. Juni 1871.
Degleic voraugelegt werden darf, daß die Militairärzte 2c. den Beltimmungen des Negulativs über die
fanitätspolizeilihen Vorfchriften bei den am bäufigften vortommenden anftedenden Krankheiten vom 28. DR.