Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfter Jahrgang (5)

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Nr. 169. 
Auflöfung der flelderiretenden Seneral-Rommandos bes V. und VII. Armee-Korpb. 
NT: beftimme bierdurdh: Die ftellvertretenden General-Kommandos de8 V. und VII. Armee-Sorps ftellen ihre 
Tunktionen ein. Die erforderlichen Perfonal- Beftimmungen werden erfolgen. — Id habe hiernady an biefe 
beiden General: Kommandos und an die General-Tommandos des V. und VII. Armee-Korps verfügt. 
Das fonft Erforderliche hat das Kriegg-Minifterium befannt zu machen. 
Berlin, den 3. Juni 1871. 
Wilhelm. 
An das Kriege Minifterium. v. Roon. 
Berlin, den 11. Juni 1871. 
Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird hierdurch zur Kenntni der Armee gebradit. 
Kriegs-Minifterium. 
v. Roon. 
No. 721/6. 7. A.l.a. 
  
Nr. 170. 
Anrechnung der vor dem 17. Lebensjahre zurüdgelegten Militair-Dienftzeit. 
Mur den Mir gehaltenen Bortrag will Ich genehmigen, daß den freiwillig vor dem 17. LTebensjahre, in der 
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Zeit vom 15. Juli 1870 bis zum 20. Mai d. 3., in die Armee getretenen jungen Leuten audy die Dienftzeit 
vor dem zurüdgelegten 17. Lebensjahre für alle Verhältniffe, bei welchen die Dienftzeit in MWVetradht Zomumt, 
voll angerechnet werde. 
Berlin, den 8. Suni 1871. 
Wilhelm. 
v. Roon. 
An dag Kriegs-Minifterium. 
Berlin, den 10. Sımi 1871. 
Die vorftehende Allerhödfte Kabinets-Ordre wird hierduch zur Kenntniß der Armee gebradt. 
  
Kriegs: Minifterium. 
vd. Roon. 
No. 305/6. 71. A. I. b. 
Re. 171. 
Aufhebung der Verpflitung zur Dolterpromotion für Die approbirten Aerzte, dor Aufnahme in das 
Sanitats-Korps. 
Ar den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ic hierdurch, unter Aufhebung der früheren bezäglihen DOrbdres, 
daß, da in Gemäßheit des $. 29 der Gewerbeordnung für den Norddeutihen Bund vom 21. Juni 1869 
„die Upprobation als Arzt von der vorherigen alademifhen Doltorpromotion nicht abhängig gemadht wer: 
den darf,“ die vorherige Erlangung der alademifchen Doltorwürde von den approbirten Herzten ald Bedingung 
ihres Eintritt8 oder Uebertritts in die Armee nicht mehr zu fordern ift. 
Berlin, den 8. Juni 1871. 
Wilhelm, 
An den Rriegd- und Marine-Minifter. v. Roon.
	        
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