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ral-Infpeltion des Militair - Erziehungs- und Bildungs. Wefens durh Bermittelnng des betreffenden König.
lihen GOeneral-Kommandos erfolgt.
Kriegs: Minifterium.
No. 1141/6 A. 1. b. Graf v. Roon.
Ir. 197.
Anzug und Abzeichen des 14. Armee-Sorps.
Berlin, den 27. Sunt 1871.
Siine Majeftät der Kaifer und König haben im Einverftändnig mit Seiner Königlihen Hoheit dem Grof-
oh I Baden folgende Beftimmungen über den Anzug und die Abzeihen des 14. Armee-Korpe zu
treffen gerudt.
1. Allgemeine Beftimmungen.
Sämmtlihe Offiziere exrfl. Generalität und Generalftab, melde dem 14. Armee-Korps angehören,
tragen die Schärpe und da8 Portepee in den dur Urtilel 55 der Berfaflung des Deutihen Heihs feitgeftell»
ten Farben und bis zur Einführung einer allgemeinen Bundesfolarde, neben der Preußifchen die Badifche
Rolarde. Lebtere am Helm linf8 und an der Müpe Über ter Preußifchen Kolarde.
Adrelfüde, Epaulette8 und Epaulette8-Einfaffungen nad; Breußifchem Mufter und inPreußifchen Farben.
Die Offiziere der zum 14. Armee-Korps ablommandirten Preußifhen Negimenter legen die Bundes
forben und die Badifche Kolarde nit an. '
2. Seneralität und Generalftab.
Preußifhe Uniform, Preußifher Helm, Schärpe und Bortepee ohne die YBundesfarben. Un der
Kopfbededung nur die Preußüche Kolarde.
3. ©eneral: und Flügel-Adjutantur Seiner Königlihen Hoheit des Grofherzogs von
aben.
Badifhe Helmzier, Helmbufh in Preußifhen Farben, desgleihen Preußifhe Epaulettes und Adhfel:
ftüde mit dem Namenszuge Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden. Schärpe und Portepee
in den YBundesfarben.
Generale und Flügel-Adjutanten Seiner Röniglichen Hoheit, melde in den Dienft bei der Zruppe
zurädtreten, behalten die Namend-Ehiffre fo lange fie Badifhen Zruppentheilen angehören.
4. Badilde TIruppeutheile.
behalten ihre bisherigen Übzeichen in Bezug auf Tsarbe der Sfragen, Achfelflappen und Wermel-Auffchläge,
auch fänmtliche Auszeihnungen, Kronen und Chiffre zc., ebenfo die bisherige Helmzier (Badifhes Wappen).
Die Offiziere tragen die Preußifche neben der Badifhen Kofarde an der Kopfbededung. Die Wann»
Thaft trägt nur die Badifhe Kofarde. .
paulettes, Achfelftüde, Säbelloppeln und Kartufh-Bandoliere der Offiziere nah Preußifhen Dlufter
und in Preunifchen Yarben.
Haarbüfche der Kavallerie-Regimenter werden in den bisherigen Tyarhen beibehalten.
Das Seitengewehr der Mannfchaft der Artillerie bleibt unverändert, Die Unteroffiziere und Mann.
Ichaften aller Truppentheile erhalten Säbeltroddel nad Preußifhem Drufter.
Die Tichalos der Landwehr und des Traind werden in der bisherigen Form beibehalten, erhalten
aber da8 Breubihe Belbzeichen (National).
Die Tfehalos der Yandwehr behalten die Badifche Kolarde mit dem bisherigen Tandwehrlreuz, die
Zihafos des Traing den BYadifhen Greifen mit ter bisherigen Infchrift.
Die Infanterie-Dffiziere behalten ihr bisheriges Seitengewehr.
Die Offiziere, melde fih im Befig des Dienftaußzeichnungsfreuges befinden, tragen dafjelbe weiter.
Dei Men: Dereihungen wird das Preußifche Dienftauszeihnungsfreug ausgegeben.
Bei den Dienftauszeihnungen der Mannfchaft follen die Preußifchen Befimmungen und die Preußifche
Gorm maafgebend fein, jedody wird das Badifche Band und tie bisherige Schnalle beibehalten.
Die Regiments: und Bataillons-Tamboure der Grenadier-Regimenter Fünnen ihre bisherigen Banbos
liere mit Coldborten al8 außeretatsmäßige Stüde beibehalten.
Kriegs: DMinijterium.
Im Auftrage
No. 12456. 71.M.O.D.3. v. Schmeling.