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fomweit e8 nicht bereitö gefcheben ift, unter Zugrundelegung des nachfolgenden Schemas darüber gefälligft be.
tidhten zu wollen, weiche Befhädigungen die Fahnen tefp. Standarten der unterhabenden XQruppen mährend
des Feldzuges gegen ranfreih durch feindliches iyeuer erlitten haben. u
Eritere des vorgenannten Ober» Kommandos und des legtbezeichneten General:Stommandos ift bie
vorberegte Angabe nıır berünlich der beireffenden Preußiichen Truppentheile erforderlich. ,
Der gefäligen Mittheilung der bezüglihen Zufammenftellungen — event. entfpredhenden Balat-Anzei-
gen — wird bi6 zum 15. September cr. ergebenft entgegen gefehen.
Kriegs: Vrinifterium.
Im Auftrage
Ne. 200377. 711. A. I.a Klop.
. Nadhmweifung in .
berjenigen Truppentheile, welde an ihren Bahnen rvefp. Standarten dur feindliched Tjeuer Beihädigungen
erlitten haben.
...ten Armee-forps.
& 8 Kurze Befchreibung Angabe der Schladit
3 enennung der Befchädigungen, welde die Bahnen| oder des Gefechts, Bemert
5 m refp. Standarten durch feindliches jin welchem die Beicdhä- emerlungen.
3 Truppentheile, Feuer erlitten haben. digungen erlitten find.
=
Nr. 259.
Uufgefundene Belleidungs- 18. Städe.
Berlin, den 3. Auguft 1871.
&; ift mehrfadh zur Sprade ggelommen, daß von Etappen: und anderen Behörden die auf den Bahnhöfen
sc. aufgefundenen Königlichen efleidunge- und Ausrüftungs: Oegenftände fämmtlih an die nädjftgelegenen
en epot# abgeliefert worden find, während fie den betreffenden Reffort- Behörden hätten überwiefen werden
ollen
&8 wird baber hierburdh angeordnet, daß von den aufgefundenen Gegenftänden u
nur die Ausrüftungs-Stüde für die Pferde des Traınd rejp. die Gefdirre für diefelben fomie die
Geld-Equipage-Gegenflände der Trupven an die Train: Depots,
die Belleidungs» und Ausrüftungs-Stüde für Mannfhaften aber, fomie die Reitzeug-Stüde für
die Pferde der Kavallerie an die Montirung 8-Depots und
die Waffen und Waffentheile, fowie die Ausrüftungs- Städe für die Pferde und Fahrzeuge ber
Artillerie an die Artillerie Depots
abgegeben werden.
Diejenigen Belleidungs» und Ausräftung®-Stüde, deren Stempel den Truppentheil, weldhen fie an-
gehören, erfennen läßt, bleiben don der Mbgabe an die vorbezeichneten Depots außgefhloffen und find dem
etreffenden Truppeniheil refp. deflen Erfag- Eruppentheil direkt zu überfenden.
. Sole aufgefundene Oegenftände, weldhe fih nad Form und Material als Privat. Effelten fenn.
zeichnen, find von den Etappen- ıc. Behörden den betreffenden Eifenbahn- efp. Ort8-Bolizei-Bermaltungen zu
überieifen, um wegen Ermittelung der Eigenthümer und Rüdgabe ıc. de® Fundes nad; Maßgabe der Landes.
gefege dad Weitere zu veranlaffen.
Die Einfendung aufgefundener Effeften an das Kriegs. Minifteriam vwoird hierdurd unterfogt.
Kriegs, Minifterium. Militair-Delonomie-Departement.
. . Schmeling. Seride.
0.165477. M.O.D. 3.