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Armee-Verordnungs-Diatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium,
3. Jahrgang. Berlin, den 29. Anguf 1871. Nr. 21.
Gedrudt und in Kommiffion bei €. ©. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochitraße 69.
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Nr. 284.
Diesjährige Neferven-Entlaffung und Refrnten-Einftellung pre 1871/72,
I. Auf den Mir gehaltenen Bortrag beftimme Ich, daß bis auf Weitered unter einftweiliger Modiflzirung
des 8. 34 des Neglement3 über die Geldverpflegung der Truppen im Frieden für manquirende, ohne Gehalt
ablommandirte oder ohne Gehalt beurlaubte Unteroffiziere Mannfhaften über den Etat mit den Kowpetenzen
der Semeinen einzuftellen find.
Berner hat von dem Termin der diesjährigen Aeferven » Entlaffung ab nur noch bei den Ixuppen«
theilen der Kavallerie eine Anrechnung der einjährig Freiwilligen auf den Etat, und zwar biß zur Höhe von
5 per Eskadron, ftattzufinden.
Das Kriegd-Minifterium hat hiernadh das Weitere zu veranlaffen.
Gaftein, den 21. Auguft 1871.
Wilhelm.
An das Kriegs: Minifterium. Sraf v. Roon.
U. Auf Grund des 8. 6 de8 Gefeges über die Verpflihtung zum Kriegsdienft vom 9.
November 1867 beftimme Ich hiermit, daß bei den zur Dffupations:Armee in Hrankreich gehörigen Truppen«
theilen reip. deren Erfag-Truppentheilen, fowie bei der gefammten Kavallerie, während des Erfat » Jahres
1871/72 und foweit dies zur Erreihung der etatsmäßigen Stärken erforderlih ift, Mannihaften der Rejerve
als nothwendige Verftärkung bei der gahne behalten werden dürfen.
Steichzeitig genehmige Ih, daß diejenigen Mannfchaften, melde in olge vorftehender Beftimmung
bis zum nädhftjahrigen allgemeinen Entlafjungs- Termin im aktiven “Dienft verbleiben, während ihres Neferve-
late ht zu Uebungen herangezogen werden und nur zu dreijährigem Dienft in der Landwehr
verpflichtet jein follen.
” Ih ermächtige das Kriegs: Minifterium ferner, bei den zum 15. Urmee-Sorp6 gehörigen, fowie den
im Bezirk gedachten Armee-Korps dislocirten Infanterie-Truppentheilen pro Bataillen biß zu 100 Dlann des
SZahrgangs 1868 Über den 1. Oktober cr. hinaus zu einer adhtwöchentlihen Hebung im Dienft zu behalten.
Das Kriegs: Minifterium hat danach das meiter Erforderliche zu veranlafien.
Saften, den 21. Xuguft 1871.
Wilhelm.
An das Kriege, Minifterium. ©raf v. Roon.