Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfter Jahrgang (5)

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II. In Gemäßheit deB Gefeges über die Verpflichtung zum Sriegsdienft vom 9. November 1867 
beftimme Sch hierdurch bezüglich der bieajährinen Relruteneinjtellung daß Folgende: 
1) In Betreff der zur Dlkupationd » Armee in Frankreih gehörigen Zruppentheile behält e8 bei den 
Beftfegungen Meiner Drdre vom 29. Juni cr. mit der Maßgabe fein Bewenden, daß den Erjap- 
Bataillonen refp. Erfag » Esladrons der 2., 11., 22. und 24. Divifion zum 15ten Oktober refp. 
15ten November cr. je 240 beziehungsweife 120 Rekruten zu überweiten find. 
3) Am 11ten September cr. fielen zum Dienft mit der Warte ein: 
a) die zum 15. Armee-Slorps gehörigen, fowie die im Bezirk gedadhten Armee-Korps dislocirten, auf 
ven Etat von 682 Köpfen pro Bataillon verfiärkten Snfanterie » NRegimenter pro Bataillon 230 
eiruten, 
b) die immobilen Kavallerie-Regimenter je nah Maßgabe des zur Relruten» Ausbildung geeigneten 
Pferde-Materiald pro Aegiment 150 bis 200, 
c) fämmtlide Train = Bataillone eine dur die Train» Snfpeltion zu bezeichnende Zahl von Mann- 
ISaften au dreijähriger ‘Dienftzeit, fomwie je 88 Nekruten zu halbjähriger Ausbildung. 
te gleiche Quote ift zum 1Ilten März künftigen Jahres zu halbjähriger Ausbildung einzuftellen. 
3) Auen en Zruppentheilen find am 15ten November cr. zum Dienft mit der Waffe zu 
eriweifen: 
a) den älteren Garde-Infanterie-Regimentern pro Bataillon . .» 2 2 2 0 022. 230 
b) den übrigen Oarde-Infanterier fomwie den LinieneInfanterie- und Yüfilier-Regimentern deB 
1. bi8 incl. 12. und 14. UrmeesKorps pro Bataillon 200 
ec) dem Oarde » Zägers fowie dem Garde » Schügen » Bataillon und fämmtlihen Linien = Tüger: 
Dataillonen E20 00er ee ec. 160 
d) der Seld-Foß-Artileric, foweit auf diefelbe nicht Pafjus 1 Anwendung findet, pro Batterie. 35 
e) den Bionier-Bataillorfin Nr. 1, 2, 3, 6, 10, 11 ud 12 je. . » 2 2 2 2 22.0. 135 
f) dem Garde- und den übrigen Linien-Pionier-Bataillonen E . 2 2 0200... 180 
g) dem Eifenbahn-Batalllon . 2 2 0 ee ee nennen. 180 
h) der reitenden Artillerie foviel Rekruten, al8 nad Entlaffung der Neferven zur Erreihung des 
Etats erforderlich find, imindeftens indeß 25 pro Natterie; 
i) der Feftungs-Artillerte fomweit diefelbe nicht bereit® in Yolge Meiner Drdbre vom 29. Juni cr. 
‚Rekeuten eingeftellt hat, pro Kompagnie 40 Relruten. 
4) Die Einftellung Näinmtlicher pro 1871,72 zum Dienft ale Delonomie-Handmwerler braudbar und 
einftelungsfähig befundenen Militairpflidtigen, erfolgt, fomeit folche im \Intereffe des Netabliffementg 
der Truppen nicht bereitö vorzeitig ftattgefunden hat, allgemein an dem ad 2 beflimmten Termin. 
5) Tür den Fall, daß rüdfigelie einzelner QTiruppentbeile eine Modifilation der vorftehenden Zahlen 
nothmendig werden follte, ermädtige Ich das Krieg » Minifterium die bezöglichen Anordnungen zu 
treffen. Auch fol daffelbe befugt fein, bei der reitenden Artillerie Denrlaubungen zur Dispofition 
der Truppentheile eintreten zu lafen, um eimaigen Etat8slLleberfhreitungen bei Kinftellung der sub 
3 h angegebenen Minimalzahl von Nekruten vorzubeugen. 
Saftein, den 21. Auguft 1871. 
Wilhelm. 
‚Graf v. Roon. 
Un das Kriegs: Minifterium. 
IV. Auf den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ich bezüglih der diesjährigen Referve-Ent- 
laffung hiermit das Nadhfiehende: 
1) Die Entlaffung der Referven erfolgt, foweit nicht in Folge Meiner Ordre vom geftrigen Tage ein 
längeres Berbleiben derjelben bei der Fahne einzutreten hat: 
a) bei den immobilen Truppentheilen der Artillerie am eriten, fpäteften8 zweiten Tage nad; Beendigung 
der Schiegübungen, vefp. dem Wicdereintreffen in den Öarnifonen; 
b) bei der immobilen Kavallerie zu dem für die Rekruten-Einftelung beftimmten Termin. 
c) bei den zum 15. Armee-Korps gehörigen, fomwie den in Bezirk gedachten Armee-$orps dislocirten, auf 
den Etat von 682 ftöpfen pro Bataillon verftärkten Infanterie-Hegimentern am 1. September cr. 
. d) bei allen übrigen immobilen Zruppentheilen am 15. September cr.
	        
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