Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfter Jahrgang (5)

— 215. — 
Armee-Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium. 
  
  
9. Sahrgang. Berlin, den 1. Oktober 1871. Nr. 24. 
Gedrucdt mb in Kommiffion bei €. S©. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhanblung, Kochftraße 69. 
. 
  
  
  
  
  
ICE S6EC.0C.C LE... 6.0.0.0.80.0.0.0.2.-.0.2.0.0.0.02.0.20.02.0.0..2.2.2.0.2.0.0.0.2.0.-0.0.0.0.0...02. 0.0.2008 LING LS 
Der pientetiähetice Prännmerationspreis diefes WBlattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt Tann werden: außerhalb bei den 
oftanftalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpedition, Kochftraße 69. 
Bei Leterer erfolgt auch der Berlauf einzelner Nummern diefes Blattes; der Preis derfelben richtet fih nad der Anzahl 
Der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Sgr. 4 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern 
nod befonder8 eine Preisermäßigung feftgefett 1 
  
  
  
Nr. 315. 
Berbeiratbung der Militair-Perfonen des Beurlaubtenftandes, fowie der mit Benfion zur Allerhödften 
Dispofition geftellten Offiziere, 
Auf den Mir gehaltenen Borieag erfläre Ih Mich mit Ihrer Auslegung des 8. 67 der Militair- Kirchen- 
Drdnnung vom 12. Februar 1832 dahin einverftanden, daß Militairperfonen ded Beurlaubtenftandes, fowie 
die mit Penfion zu Meiner Dispofition geftellten Offiziere zu ihrer Verheirathung einer Senehmigung Mei- 
nerfeit, beziehungsweife von Setten des vorgejegten Stommandeurs, niemal® und N ebft dann nicht bedürfen, 
wenn die Verheirathung während der Dauer einer Einberufung zum vorübergehenden aktiven Militairdienft 
erfolgt. — Zugleih will Ic für den Fall, daß fi gegen die vorjtehende Auslegung Zweifel erheben möchten, 
bierdurd ausdrüdlich beftimmen, daß Mein gegenmwärtiger Erlaß als eine allgemeine Dispenfation der Mili- 
tairperfonen de3 Beurlaubtenftandes und der zur Dispofition geftellten Offiziere von der Beibringung eines 
bejonderen militairifhen Confenfes zu ihrer Berheirathung angefehen werden joll. 
Sie haben diefe Meine Drdre zur Kenntniß der Armee und Marine zu bringen. 
Gaftein, den 26. Auguft 1871. 
Wilhelm. 
An den Kriegs: und Marine-Miinifter. Graf v. Roon. 
Berlin, den 21. September 1871. 
Borftehende Allerböchfte Kabinets-Ordre bringt das Kriegß-Minifterium mit dem Hinzufügen zur 
Kenntniß, daß, da nah 8. 1 der Kriegdminifteriellen Inftruftion vom 26. September 1865 zur 1ölührung 
des Gefeßes von 17. Juli deif. Tahres einige Abänderungen des Nenlemente für die Offizier-Wittmen-Kafle 
vom 3. März 1792 betreffend, — Beilage zu Nr. 41 des Militair-Wochenblaits für 1865, — die zur Diß- 
pofition ftehenden Offiziere nah wie vor zur Betheiligung bei der Militair - Wittmen » Benftong » Anftalt ver- 
pflichtet bleiben, diefelben aud von einer etwaigen Verheirathung dem betreffenden General-Fommando Anzeige 
ir ee haben, durch welches die Mittheilung an die General-Direltion der Militair-Wittwen- Penfions-An- 
alt erfolgt. 
Kriegs-Minifterlum. 
Graf v. Roon. 
No. 4249. 71. A. Lb. 
 
	        
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