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| Nr. 316.
Gewahrung der Kompetenzen als Regiments-Kommandenrs an die realtivirten Oberften.
Cm Verfolg Meiner Drdrcd vom 30. Dezember 1870 und 13. Februar d. 3. betreffend die Gewährung der
Chargen-Rompetenzen an fämmtliche realtivirten Dffiziere der mobilen und immmobilen Armee, beftimme ch,
daß diefe Bemilligung vom 1. Januar cr. ab auf die Dauer der mobilen Verbältnifie, audy) auf die reaktivirten
Dberjten, gleihviel, ob denfelben ein Patent oder nur der Charalter verliehen ift, durd) Gewährung der Kom-
prtenzen eines Negiment3:-Kommandeurs gleihmäßige Anwendung finden fol, ohne daß dadurch indeR in den
fonftigen Berhältniffen und Anfprücen diefer Oberiten eine Veränderung herbeigefilhrt werden fol, — Dem
Kriegs: Minifterium gebe Ich hiernady die weitere Beranlaffung anheint.
Salzburg, den 7. September 1871.
Wilhelm
An das Kriegs-Minifterium. Graf v. Roon.
Berlin, den 21. September 1871.
Borftehende Allerhöchfte Kabinet8-Drdre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs-Minifterium.
Graf v. Roon.
No. 9129. 71. M. 0. D.3.
Nr. 317.
Zutheilung der Batterien des Badifhen ae beerötegimeni Nr. 14 In die drei Abtbeilungen
efielben.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ich über die Zutheilung der Batterien ded Badilhen Feld.
Artillerie: Regiment? Nr. 14 in die drei Abtheilungen defjelben Folgendes:
Es find zu übermeifen:
zur I. Abtheilung
die 1fte fchmere Batterie,
e 1jte, leichte z
. 2te = »
ur II. Abtheilung.
die 2te fchwere Batterte,
» öte leichte .
= 4te s s
Zur IH. Wbtbheilung
die Ite fchwere Batterie,
= 4te z 2
- te 3 3 und
: reitende -
Hierna hat das SKriegs-Minifterium das Weitere zu veranlaflen.
Bad Baden, den 19. September 1871.
Milhelm.
An das Kriegs-Minifterium. Graf v. Noon.
Berlin den 28. September 1871.
Borftehende Allerhöhfte Kabinet3-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs-Minifterium.
Im Auftrage.
Klop.
No. 1639/9. A.1. a.