Object: Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften. Erste Abteilung VII. Band. Das Verkehrswesen (1_7)

1. Kapitel. Begriff, Arten und Bedeutung der Straßen. 153 
wagen — wenn auch nur für mäßige Zeit — wohl *;; m ın der Sekunde, 
also beinahe 2,9 km in der Stunde zurücklegen, wenn nicht Steigungen 
und Krümmungen oder Dunkelheit, schlechtes Wetter usw. erschwerend 
wirken. Aber zweifellos reichen auch die besten Leistungen der üblichen 
Personen- und Frachtfuhrwerke auf guten Landstraßen, selbst wenn 
alle zeitraubenden Umwege der Landstraße fortfielen, bei weitem nicht an 
die Eisenbahnen heran. 
Die neuere Entwickelung hat in den Fahrrädern, Krafträdern und 
Kraftwagen Fahrzeuge gebracht, die den Reibungswiderstand durch die 
Auflegung von runden vollen oder, was überwiegt, von luftprallen 
hohlen Gummireifen bedeutend vermindern. Die Fährräder sind über- 
dies durch sinnreiche Einrichtungen imstande, die menschliche Muskel- 
kraft für die Vorwärtsbewegung in eiuer früher unbekannten Weise zu 
bedeutenden Wirkungen zu bringen, und die Kraftwagen sind vollends 
mit leichten, aber sehr wirksamen Antriebsmaschinen ausgerüstet. Beides 
hat für die in Betracht kommenden Arten der Landstrabenbenutzung 
die Schnelligkeit beträchtlich gesteigert. Die Rennbahngeschwindigkeit 
der Fahrräder ist so hoch, daß sie Personenzügen nicht nachsteht. Aber 
die Rennbahngeschwindigkeit ermäßigt sich auf längeren Strecken der 
Landstraße sehr bald bedeutend, und bei längeren Fahrten werden 20 km 
in der Stunde meist nicht überschritten. Immerhin ist das erheblich 
mehr, als ein Wagen im Traben leisten kann, da dieser es nur auf 
wenig mehr als 11 km in der Stunde bringt. Viel bedeutender sind die 
Leistungen der Krafträder und insbesondere der Kraftwagen. Daß ein 
Benzwagen mit 200 Pferdestärken auf der Rennbahn 228 km in der 
Stunde erreicht hat, kommt natürlich für den Landstraßenverkehr nicht 
ın Betracht. Bei den für den Verkehr auf Landstraben bestimmten 
Personenkraftwagen ist die erreichte höchste Geschwindigkeit bei weitem 
nicht so groß, wie bei den Rennwagen, erreicht aber beischwächeren Wagen 
50—60 km, bei stärkeren 70—580 km, bei einzelnen besonders starken 
Wagen über 100 km in der Stunde. In Wirklichkeit würde auf Land- 
straßen bei längeren Strecken mit solcher schnellzugsgleichen Geschwindig- 
keit nicht gefahren werden können, selbst wenn keine einschränkenden 
Vorschriften bestünden. Tatsächlich sind aber außerdem durch Gesetze 
und Verordnungen in allen wichtigeren Ländern Höchstgrenzen auf 
Landstraßen gezogen. Die Grenze ist u. a. in Dänemark, Frankreich, 
Portugal, der Schweiz 30 km, in Großbritannien 32 km, in Luxemburg 
35 km, in Italien 40 km (bei Nacht nur 15 km), in Belgien 45 km usw. 
Das sind immer noch Geschwindigkeiten, die weit über die der ge- 
wöhnlichen Landstraßenfuhrwerke hinausgehen, es auch mit vielen 
Personenzügen aufnehmen können, die aber dem eigentlichen Eisenbahn- 
schnellverkehre noch nicht gleichkommen. Ohne diese einschränkenden 
Vorschriften würde freilich der Abstand gegen die Durchschnittsgeschwin-