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Nr. 369.
Betrifft Die baulige Interhaltung und Scornkeinreinigung 2c. Ber Dienkwohnungen ferbisheredhtigter
Offiziere und Milttair-Beamten.
Berlin, den 6. November 1871.
Sur Herbeiführung eines gleihmäßigen Berfahrens in den verfchiedenen Neflorts der Militair-Berwaltun
beftimmt das Kriegs - Minifterium, da die wohnliche Inftandhaltung der den jerpißberechtigten Dffizieren un
Militaim Beamten unter Einbehalt des entfprechenden Servistheiles überlaffenen Dienftwohnungen — gleihviel
ob der Anfprud auf ee ein bedingter oder unbedingter — allgemein nad den Beflimmungen im 8. 246
der Geihäfts-Ordnung für das Sarnifon.-Baundfen Rattzufinden hat.
Die Koften der Schornfleinreinigung und der inneren Heinigung der Züge in den Kachelöfen der qu.
Wohnungen find ohne Ausnahme auf die betreffenden Bermaltungs-Fonds zu übernehmen.
Kriegs-Mintfterium.
®r. v. Roon.
No. 842/8. 71. M. O.D. 4.
Nr. 370.
Ausführung der Bollszählung im Dezember d. 3.
Berlin, den 12. November 1871.
dur Erlangung vollfländiger und zuverläffiger Nefultate bei der am 1. Dezember d. I. anszuführenden
ollögählung ift e8 nöthig, für das Amt des Zählers Perfonen anszumählen, welde einige Belanntichaft mit
dem Liftenwejen erlangt haben und die Fähigkeit befigen, fich fchnell und leiht mit den Zählungsvorjchriften
pertraut zu maden.
Auf Wunfh des Herrn Miniftere des Innern ergeht deshalb auch für das Militair-Aeffort die
Aufforderung, den von Seiten der Drtsbehörden etwa zu ftellenden Erfuchen wegen Verwendung von Beams
ten für das Amt des Zählers, thunlichft zu entfprechen.
Kriegs-Minifterium.
Graf v. Roon.
No. 2963/10. 71. K. M.
Nr. 371.
Unterrigtögeld für Unteroffiziere und Soldaten.
Berlin, den 18. November 1871.
Den zur Offupations-Armee in Frankreich gehörenden Truppentheilen wird hierdurch vom 1. November d. 9.
ob für die Dauer der DOfupationgzeit das im den Friedend-Verpflegungs-Etats der Zruppen ansgeivorfene
Sculunterrichtögeld zur beftimmungsmäßigen Verwendung bewilligt.
Kriegs-Minifterium.
Oraf v. Roon.
No. 148/11 M. O. D. 8.
Nr. 372.
Anertenunung Brenbifger Höherer Lchranftalten.
Berlin, den 6. November 1871.
Mitten Minifterial-Erlaffes vom 9. Mai 1871 ift das Tatholifche Progymnaflum zu Köln a,Rh. ald Oym«
nafium, unter der Bezeihnung „Raifer-Wilhelm:Oymnaftum” anerlannt worden.
Kriegs-Miinifterium. Allgemeines Kriegs-Departement.
Klog. v. Hartmann.
No. 177/11. A. Ib.