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Armee-Verordnungs-Dlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium,
>». Sahrgang. Berlin, den 14. Derember 1871. Nr.30.
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Nr. 392.
Bermögens-Nachweis bei Verheiraifung der Zeng-Keldiwebel.
uf den Mir gehaltenen Bortrag beftimme Ich, daß den Zeug - Feldwebeln in Rüdfiht auf das fpätere
Avancement zu Aeng-Offinieren — fofern fie auf dies Aoancement nit ausdrüdlich verzichten — der Konjens
her Berheirathung nur nad erfolgtem Nachweis eines fihergeftellten Privat-Zufhufjes von mindeftens 250
hir. jährlich ertgeilt werden dart, Gleichzeitig beftimme Ich, unter Abänderung der entgegenftchenden bi8-
herigen Borichriften, daß die Befugniß zur Erteilung des Heiraths-Konfenjeß an die Beug-s$elbmmebel fortan
nur dem Kriegs Minifterium (Allgemeinen Srieg-Departement) zufteht. Das Kriegs-Minifterium bat das
Weitere darnadh zu veranlaffen.
Berlin, den 9. November 1871.
Wilhelm.
An das Kriegs-Minifterium. Graf v. Roon.
Berlin, den 30. November 1871.
Borftehende Allerhöchfte Kabinet8-Ordre wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
daß den, fortan dem Allgemeinen Kriegs-Departement zur Entfeheidung einzureichenden, Gefuchen der Zeug-
Feldmwebel um Exrtheilung des Heiratb8-Konfenfes — außer den bisher bereite borgelihriehenen Anlagen —
der obige Vermögens-Nachweis oder aber eine, von der vorgefegten Dienftbehörde mit dem betreffenden Zeug-
Teldmwebel aufgenommene Verhandlung Über die ausdrüdliche Berzichtleiftung des Letteren auf dereinftige Bes
förderung zum Zeug-lieutenant beiguflgen ift. Die Führung ded DBermögens-Nahmeifes der Zeug-Seldwebel
ft nad) Analogie der für Führung des VBermögend-Nachmeifes bei Berheiratbung von Dffizieren geltenden
Beftimmungen zu bewirlen.
Kriegs-Minifterium.
Graf v. Roon.
No. 416. 11. 71. A. IL
Nr. 393.
Dislolation des 2. Bataillons 4. Pofenihen Infanterie-Regiments Nr. 59.
Pi den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ich, daß das 2. Bataillon des 4. Pofenjchen Infanterie-Negimente