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Nr. 28.
Die Berpflegung der aus den Norddeuticgen Lazarethen entlaffenen Soldaten der Süddentihen Truppen.
Berlin, den 2. Januar 1871.
&; ift darüber Klage geführt worden, daß’ verwundete oder erkrankte Unteroffiziere und Soldaten der Süd«-
beutfchen Zruppeu, melde bei ihrer Entlafjung aus Norddeutfhen Razaretgen nad den in der Belanntmadung
vom 25. Movember pr. (Armee»Berordnungs- Blatt Seite 177). bezeichneten Drten inftradirt werden follen,
fi) ohne alle Geldmittel zur Neife und zum Lebensunterhalt befunden haben.
Zur Berbätung ähnlicher Uebelhände wird angeordnet, daB den qu. Mannfhaften bei ihrer Ent:
laffung aus den Lazarethen zur Erreihung der obengedadten Orte Behufs Erzielung ermäßigter Tahrkoften
auf der Eifenbahn ein Requifitione: Schein jomwie das nöthige Wahrgeld und die Verpflegung nad Preußifchen
Sägen zu gewähren ift.
H auf den Marfchronten ift zu vermerken, was den betreffenden Mannfchaften danad vorfhußmeife
gezahlt worden.
Die Intendanturen haben demnädhft die ihnen zugehenden Liquidationen über Ddiefe Beträge nad)
erfolgter Prüfung und Feitftellung dem Königlidd Bayerifhen rejp. dem Königlid MWärttembergifchen und
Sroßberzoglic Badenfchen Kriegs-Minifterium zur Erflattung zu überreichen.
Die aus Süddeutfchen Lazarethen entlaffenen Dannfhaften der Norddentfhen Armeef werben von
dort ans gleihfal8 vorfhußmeife verpflegt und find ihre Anfpräde demnächft auf der erften inländifchen Etappe
zu reguliren.
Die Erftattung der verauslagten Koften erfolgt auf Anmeifung der betreffenden Imtendanturen.
Kriegs: Minifterium. Militair-Dekonomie-Departement.
dv. Begefad. Hammer
No. 1148/12.°70. M. 0.D.B
Tr. 29.
Dislolation des Pommerfhen Train-Bataillons Ar. 2.
Berlin, den 15. Januar 1871.
Das Pommerfhe Train- Bataillon Nr. 2 wird mit feiner Rüdlehr aus dem Felde von Liebenwalde-Bi-
Ihofswerder nah Alı-Damm in arnifon verlegt werden.
Kriegs: Diinifterium. Allgemeines Kriegs- Departement.
Klop. v. Rarczemeti.
No. 186/1. A.1. a.
Nr. 30.
Benfionszahlungen der in fyolge des gegenwärtigen Krieges realtibirten peuflonirien Dffiziere und
- Militair-Beamten.
Berlin, den 15. Iannar 1871.
Far Vermeidung von Meberhebungen von Benfionen und Penfions- Erhöhungen folder penflonirten Offiziere
und oberen Militair- Beamten, melde während des gegenwärtigen Strieges realtivirt find oder werden und
Schalt refp. Diäten beziehen, wird auf folgende Punkte aufmerlfam gemadıt:
1) Offiziere (au die Yandwehr-Bezirkd:Fommandeure und deren Adjutanten) fomwie obere Militair- Beamte,
melde fih im Oenuffe von Benflonen refp. der im Gele vom 16. Dftober 1866 beftinimten Penfions»
Erhöhungen befinden und in Folge des gegenwärtigen Krieges unter Gewährung von Gehalt im Militair-
Dienft reaktivirt find oder werden, dürfen die gedahten Penflons-Kompetenzen neben den, wenn aud) nur
vorübergehend gewährten Gehältern nicht fortbeziehen (Geld Berpflegungss Reglement der Truppen im
Kriege Thl. I. 8. 56 — Gefeh vom 16. Oktober 1866 $. 3).