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Armee- Verordnungs-Dlatt.
Herausgegeben vom Friegsd- Minifterium.
9. Sahrgang. Berlin, den 13. März 1871. Nr...
Gedrudt und in Kommiffion bei E. S. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbuhhandlung, Kochftraße 69.
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Der vierteljährliche Bränumerationspreis biefes Blattes beträgt 15 Gyr. AUbonnirt fan werben: außerhalb bei ben
Boftanftalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpebition, Kocdftraße 69.
Bei Lebterer erfolgt audy der Berlauf einzelner Nummern diefes Blattes; ber Preis berfelben richtet fih nad ber An-
zahl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird babei mit 1 Sgr. 4 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne
Nummern noch befonders eine Preisermäßigung feitgefet if. .
Nr. 58.
Gewährung der Ehargen-Kompetenzen an fümmtlie bei der mobilen und immobilen Armee renktinirte
Aaralterifirte Offiziere.
Mir Bezug auf Pafjus 5 Meiner Ordre vom 30. Dezember 1870, betrefjend die Gewährung der Chargen-
Kompetenzen an die bei den Garnijon-Truppen realtivirten Offiziere, wobei die Stelle, in der fie verwendet
werden und der Umftand, ob denfelben ein Patent oder nur der Charakter verliehen ift, nicht in Betradt zu
fommen bat, beftimme Ic, daß diefe ausnahmemeife Bewilligung auf fämmtlide bei der mobilen und immıos
bilen Armee reaftivirten Offiziere vom 1. Ianuar diefes Jahres ab Anwendung finden, daß indeß bierdurd
in- den fonftigen Anfprüden und Berhältniffen der beregten Offiziere nichts geändert werden fol. Das Rriegs-
Minifterium bat hiernadh das Weitere zu veranlaffen.
9.:D. Berfailles den 13. Yebruar 1871.
Wilhelm.
An das Kriegs-Minifterium. v. Roon.
Berlin, den 23. Februar 1871.
Borftehende Allerhähfie Kabinets-Drdre bringt das Kriegs. Diinifterium mit dem Hinzufügen zur
Kenntniß, daß hinfihtlih der bei dem immobilen Theil der Armee realtivirten charalterifirten Offiziere die
Beftimmung im 2. Übfag des $. 15 des 2. Theils des Kriegs-Geld-Berpflegungs-Reglements in Kraft bleibt,
wonad aud fernerhin die Gewährung eines Nealtivitäts- Zufchuffes ausgefchlofien ift, fobald das von dem
realtivirten Penfione-Empfänger vor Seiner PBenfionirung zulegt bezogene Gehalt und die Feld-Zulage nad)
dem Tarif vom Jahre 1844 (fiehe Beilage 1 de qu. Neglements) zufammen einen geringeren Betrag ergiebt
als das, dem höheren Charafter entfpredjende Chargen-Gehalt.
Für die diesfällige Berehnung find die der Charakter» Erhöhung refp. der Stellung entfpredhenden
qu. Geldzulagefäge maßgebend. |
Kriegs-Minifterium.
In Bertretung
log.
No. 868/2. 711. A.L a.