Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfter Jahrgang (5)

— MM — 
Nr. 61. 
Anlegung von Kriegs: Stammliften. 
Berlin, den 3. März 1871. 
DS. Truppen werden hierdurd) angemiefen, auf Anlegung von Kriege-Stammliften derart Bedacht zu nehmen, 
Daß deren Abfchluß vor dem Termin der Entlaffung der aus dem Beurlaubtenftande eingezogenen refp. über? 
zählig werdenden Mannfchaften durchweg erfolgen Tann. 
Solhe Liften find nit nur bei allen mobilen Stäben, Truppentheilen, Adminiftrationen und Yeld- 
LZazaretben, fondern aud bei denjenigen immobilen Befagungs-Zruppen anzulegen, melde den ihnen bei Ein- 
tritt der Mobilmaatung angersiefenen Standort either verändert haben; die Garnifon-Zruppen fertigen der- 
leihen nicht und die Erfaß- Truppen nur infoweit, al8 dies durch den Erlaf vom 26. Auguft 1870 — Armee 
Berorbnungs » Blatt Nr. 16. 1870. — zur Ergänzung der Liften der betreffenden eld-Truppen beftimmt ift. 
Bei Aufftelung der LRiften ift daffelbe erfahren wie nad den Kriegen von 1864 und 1866 zu 
beobachten. (Kriegsminifterieller Erlaß vom 3. April 1865 — Militair-Wochenblatt Nr. 15, Jahrgang 1865). 
Kriegs» Minifterium. 
In Bertretung. 
Rlop. 
No. 648/22. 71. A.1. 7. 
  
Nr. 62. 
SranlatursBermert auf den Kradhibriefen. 
Berlin den 4. März 1871. 
&; wird für zwedmäßig erachtet, fortan die geftundeten Yradtloften für Tolche Zraneporte, welde nit zu 
einem gleichzeitig zu befördernden Zruppentheile gehören, durd die der VBerfanderpedition vorgejegte Eifen- 
bahıı- Verwaltung zur Riquidation bringen zu laffen. Zu diefem Zwede müfjen aber die den Requifitions- 
ES cheinen beigefügten rachtbriefe mit dem Bermerke „franlo“ verfehen fein, waß von den abfendenden Mili- 
tairsBehörden 2c. genau zu beobaditen ift. 
Diefer Bermerk bedingt Übrigens meder die fofortige Bezahlung der Srachtkoften Durch die abfendende 
Militair-Behörde no die nadträgliche Liquidation der geftundeten Gelder bei legterer Stelle, vielmehr bleibt 
bierfär aud beim YranlatursBermerk die Borjchrift des die Sendung begleitenden Re gnifitione.Scheincs maß- 
gebend. E8 wird mithin durd die gedachte Anordnung in den Vorfcriften der Militair- Bermaltung, nad) 
welden die Sradtloften in der Megel von Empfänger direlt zu bezahlen und rechnungsmäßig nadyzumeifen 
find, niht8 geändert. 
Kriegs: Minifterium. 
In Bertretung. 
Rlop. 
No, 1155/1. 71. M.O.D. 3. 
  
Nr. 63. 
Beireffend die Eröffnung der Wilhelms-Heil-Ankalt in Wiesbaden. . 
Berlin, den 5. März 1871. 
Die Wilhelms» Heils Anftalt in Wiesbaden ift foweit vollendet, daß bdiefelbe mit dem Beginn der nädften 
Bade-Sailon ald Kurhaus für vermundete und erfrankte Militaird benugt werden kann. In den vorhandenen 
Dffizierftellen wird zunädlt freies Quartier, und nad Fertigftellung des im Bau begriffenen Badehaufes aud) 
freies Bad gewährt. Gefuhe der Herren Offiziere um Aufnahme find mit den betrefenden ärztlichen Atteften 
dem Königlichen General-Sommando 11. Armee-Korps in Kaflel zu Überfenden. 
nträge für Mannfhaften vom Teldwebel abwärts find nad) den für die Badeluren derfelben er- 
gehenden allgemeinen Beftimmungen zu behandeln. 
Rriegs-Minifterium. 
In Vertretung. 
Rlop. 
No. 1725/2. M. M. A. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.