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Berlin, den 14. März 1871.
Brad Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird hierdurch. mit Nachftehendem zur Senntniß der Armee
gebradit:
1) Sämmtlihe im Laufe der Demobilmadhung zur Entlaffung gelangenden Mannfcaften des Beurlaubten»
ftandes find zunädft ordnungsmäßig den beimathlihen Randmwehr-Bezirts-Kommandos zu Übermweijen und
haben fid innerhalb vierzehn Tagen nad ihrer Entlafjung beim Bezirkafeldiebel des von ihnen gemwähl-
ten Aufeuthaltsortes zu melden.
2) Nady Durchführung der Demobilmahung wird demnähft nod im Laufe des bevorftehenden Sommers
eine außerordentlihe KontrolsBerfammlung anberaumt werden, in Betreff deren die näheren Beftimmuns
gen vorbehalten bleiben.
Öelegentlid derfelben ift olddann obiger Allerhböhfter Rabinets-Oxrdre entiprehend das Aus
fheiden der Jahrgänge 1854 biß inkl. 1857 aus der Kandwehr beziehungsmeife der Ucbertritt des Jahr-
nangse 1863 zu leßterer zu regeln.
3) Mir Rüdjihe hierauf darf von Prüfung etwaiger Zurüdftelungs- sc. Anträge, foweit folde Mannfchaften
borberegter vier Jahrgänge betreffen, fhon jegt Abftand genommen werden.
4) Hinfihtlih Berehnung der Dienftzeit find die im $. 12 der Verordnung, betreffend die Organifation
der Yandimehrs Behörden vom 5. September 1867 gegebenen Beltimmungen zu beadhten und wird nad
Maßgabe derfelben namentlich in denjenigen Fällen zu verfahren fein, in denen Mannfdaften beftimmunge-
gemäß zum Nachdienen verpflichtet find.
Kriegs « Minifterium.
v. Roon.
No. 2948. A. Le,
Nr. 72.
Gefhäftsgang für Gefuhe auf DOrbens-Delorationen.
a beitimme hierdurd, daß fortan alle Gefuhe die auf Drdensd-Delorationen Bezug haben (Verleihung der
Kettungs: Mecdaille, Annahme und Unlegung fremder Dekorationen zc.), in abgefonderten Gefuchsliten vor-
zulegen find. Sie haben diefe Meine Drdre belannt zu machen.
H.-D. Berfailles, den 6. März 1871.
Wilhelm.
An den Kriegs. und Marine-Minifter. v. Koon.
| Berlin, den 16. März 1871.
Borftehende Drdre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs-Minifterium.
Im Uuftrage:
Klop.
No. 890/83. 71. A. 1.»
Nr. 74.
Bezeihnung des im Elijah und Rotkringen au nen Armee-Eorps, fowie der Dipifionen ze.
erjeiden. .
Ta beftimme hierdurch, dak das im Elfaß und Lothringen zu bildende Armees-Corps die Bezeihnung
1508 Armec-Eorpg, die reip. Divifionen 3Ofte, refp. 31fte Divifion ihren follen und daß die Bezeichnung der be-
üglıhen Brigaden zc. entiprehend zu regeln ift. Sie haben hiernad das Weitere zu veranlafen und diefe
eine Drdre bekannt zu moden.
Berlin, den 20. Mär; 1871.
Wilhelm.
v. Roon.
An den Sriegs-Dlinifter, General der Infanterie v. Koon.