— HH —
Nr
Ausgabe nener Aktien Seitens des Olretterlums der Berlin-Potsdam- Magdeburger Eijenbahn-
e1e ay!.
Mac Inhalt unferer in den öffentlichen Blättern publizirten Belanntmahung von: 2. Ianuar d. 9. werden
von unferer Gejellichaft 50,000 Stüd neue Altien audgefertigt, von denen zunädt 20,000 Stüd ausgegeben
und den Befigern der älteren Aktien nad Berhältnig ihres Altienbefiges in der Urt Überlaffen werden follen,
doß fie auf je 5 alte Aktien 2 neue al pari erhalten. Die Empiangnahme der neuen Altien folte bei Ber-
luft des Nechts dazu in der Zeit vom 1. bis 30. April d. %. ftatıfinden. Zu Gunuften der Herren Militaire,
welhe im Felde ftehen und im Befig von Aktien unferer Gefelfchaft find, wollen wir diefe Frift biö zum
30. September d. I. einfcließlih ausdehnen, fofern diefeiben uns bi8 zum 30. April d. I. die Zahl der
Altien, weldhe fie befigen und mit welder fie fih an der neuen Emifiion zu betbeiligen beabfidhtigen (ohne
Angabe der Nummern) anzeigen. Ueber diefe Anzeige wird den betreffenden Herren Altienbefigern eine
Beicheinigung ertheilt werden, gegen deren Vorlegung und Präfentation ihrer Altien fie ihr Nedt bis zum
30. September ausüben können.
Berlin, den 18. März 1871.
Das Direktorium der Berlin-Potsdam:- Magdeburger Eifenbahn-Gefellfchaft.
Sceıihe.
Berlin, den 24. März 1871.
Borftehende Belanntmahung wird hierdurch in Berüdfihtigung der obwaltenden ausnahmshmeifen
Umftände veröffentlicht.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs- Departement.
Kloß. vd. Karczemgti.
No. 907/33. A.IL a.
Nr. 82.
Abbeftellung des Armee-Verordnungs-Blattes Seitens der aufzulöfenden Truppentheile refp. Militair-
Behörden und Abgabe der don diejen empfangenen Sremplare des qu. Blattes.
Berlin, den 24. März 1871.
Diejenigen Truppentheile refp. MilitatreBehörden, weldhe unter den jegigen Berhältniffen zur Auflöfung fom«
men werden und bisher da8 Armee» Berordnungs- Blatt empfingen, werden erfudht, gefälligft dem Zeitungs®-
den bierfelbft direlt mitzutheilen, von weldem Beitpunfte ab die Zufendung des qu. Blattes
aufhören kann.
’ Gleichzeitig wird erfucht, die empfangenen Eremplare des gedachten DBlatte8 gefälligit an das Land.
wehrsBezirts-Kommando, in deijen Bereih die Auflöfung erfolgt, abzugeben. An die Königlichen Randwehr-
Bezirts- Kommandos aber ergeht das Erfuden, et zum 1. Juli d. 3. der unterzeichneten Abtheilung Die
Nummern und die Zahl der hiernady bei ihnen abgelieferten Eremplare des Armee-VBerordnungs-Blattes, in
einem Verzeichniß der abgebenden Zruppen zc., birelt mitzutbeilen.
Kriegs:-Minifterium. entral-Wbtheilung.
Hartrott. v. Schwedler.
No. 2584/3. K.M.
Nr. 83.
Ertraordinaire Berpflegungszufhüfle betreffend.
Berlin, den 27. März 1871.
Die für die verfchiedenen Sarnifonen der Armee des Norbdeutfhen Bundes, fowie der Großherzonlih Hef-
fiihen Divifion pro 2. Quartal 1871 bemwilligten ertraordinairen Berpflegungs-Zufhüife zur Befhaffung der
Heinen Friedensd-Biltualien-Portion betragen, einfhlieglih des Zufhufles zur Befchaffung einer Yrübftüd-
Portion, nah den von den refp. Kriegsminifterien 2c. erfolgten TSeftfegungen: