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Nr. 109,
Anrehnung ber Dienftzeit der anlaplih des Krieges freitoillig bei Königlih Württembergifcen
Trupbentheilen eingetretenen Norddentihen, fowie umgelehrt derjenigen Württembergifhen Staats-
Angehörigen, welde bei Truppentheilen des NRorddentfhen Bundes-Heeres in Dienft getreten find.
Berlin, den 24. April 1871.
Mir KRüudfiht darauf, daß da Gefe, betreffend die Berpflihtung zum SKriegsdienft vom 9. November 1867,
fpeciell der $. 17 defielben, nah Maßgabe des Erlaffes vom 16. Februar cr. — Armee» Berordnungs - Blatt
Nr. 4 pro 1871 — fortan aud) auf das Berhältnig zmifchen dem früheren Norddeutfchen Bunde, beziehungd-
weife den Angehörigen deffelben und dem Königreich Württemberg, bkziehungsweife deilen Angehörigen, An
wendung zu Anden bat, wird nad Einvernehmen mit dem Königlid) ürttembergifchen Kriegs Minifterium
hiermit beftimmt, daß beregtem Gejeß in Fällen, in denen Militairpflichtige des einen der beiden Theile nod
vor Eintritt der gegenwärtigen Berhältniffe anläfflicd) des Srieges freiwillig bei Ziruppentheilen des anderen
Theile8 eingetreten find, rüdwirkende Kraft beizulegen if. Die folchergeftalt abgeleiftete Dienftzeit wird danadı
auf die gefetlih den Beireffenden obliegende Dienftzeit in Anrechnung zu bringen fein,
Kriegs-Minifterium.
v. Koon.
No. 1048/4. 71. A.L a.
Nr. 110.
Maihinen-Hufeifen.
1 Safe! Berlin, den 29. März 1871.
Unter Bezugnahme auf die sub Nr. 13 des Arıee-Berordnungs-Blatted pro 1870 (Nr. 136, Seite 105)
erfolgte Publikation der Preife der Mafchinen-Hufeifen aus der yabrit von H. Dopp & Co. (Berlin, Chaufjec-
ftrage Nr. 39) wird den Truppentheilen der Artillerie, der Kavallerie und de3 Trains, fowie den Artillerie-
Depot8 das a sende neue Preis-Berzeichniß nebft Zeichnungen von Mafchinen-Hufeifen aus der genannten
abrit mitgetheilt.
ö ie Hufeifen find binfichtlich ihrer Qualität von den Artillerie-Werkitätten geprüft und al8 gut befun-
den worden; fie. fünnen daher den qu. Truppentheilen und Artillerie-DepotS zur Dedung eintretenden Bedarfs
eınpfohlen werden.
rien Die NRevifion und Abnahme der Hufeifen erfolgt in der Wabrit von Dopp & Co. durch die Artillerie.
Revifions:Fommiffion zu Berlin; die Abjendung der Hufeifen an die Vefteller wird durch die Fabrik veranlaßt.
Bei den Beltellungen if anzugeben, ob die Hufeifen mit oder ohne Stollen verlangt werden.
Rriege-Miiniferium. Allgemeines Kriegs-Departement.
08.
Willerding.
No. 562/3. 71. A. Il. e.
Breiß-Berzeihniß der Mafhinen-äufeifen
(loco Berlin)
von H. Dopp & Co.
Nr. 1. Hufeijen für die Artillerie.
Nr. Per Baar geftollt ö Sgr. 6 Pf.
1.
Nach den vorgejchriebenen 8 8 .
3.
Formen und Größen.
8 » £ 7 s 6 3
3 s 3 8 s 3 3
Nr. 2. Hufeifen fir Train, Munitions-Rolonnen zc.
Diefelben Preife mie die obigen.
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