Berlin, den 8. März 1872.
Borftehende Allerhöchftle Rabinets-Drdre nebft zugehöriger Ueberfiht wird Hierdurch zur Kenntnig
ber Armee gebradt.
Kriegs-Dlinifterinm.
Graf v. Roon.
No. 42/3. 72. A.La,
Nr. 108.
Bulaffung don Pharmacenten zum einjührig frei iligen Dienft in ben Militair-Apothelen.
Berlin, den 2. März 1672.
Mir Rüdfiht auf die dur den legten Krieg bedingten befonderen Verhältniffe wird die in Paffuß 15 der
Berordnung zur Ausführung der Militair-Erfag:Inftruftion vom 26. März 1868 beftimmte %rift innerhalb
deren im Bedarfäfalle Pharmaceuten aud ohne vorgängige Abfolvirung der Etaatöprüfungen nad mindeftens
aneijähriger Serpirzeit zum Dienft in den Militair-Apothelen yugelaffen werden Tonnten, nod biß zum 31.
Dezember d. %. verlängert.
Der Reidhskanzler. Der Kriegs: Minifter.
Fürft v. Bismard. Graf v. Roon.
R.K.A. 1468. B. Kr. M. No. 1684/22. 72.
Nr. 109.
Auswahl der Bionier-Relruten.
Berlin den 28. Februar 1872.
Das Kriege» Minifterium fieht fi) veranlaßt, darauf aufmerkfam zu machen, daß bei Auamahl der Pionier:
Rekruten zwar nad) Thunlikeit auf Siherftellung des repartirten Bedarfs an Profeflioniften der verfciedenen
Kategorien Bedadt zu nehmen ift, indeß hierbei die Rüdfiht auf die Lörperlicye Qualifitation der einzelnen
Profeffioniften nicht außer Adht gelaffen werden darf.
8 wird daher aud) die Seftfegung des $. 27,2 ad d, dergemäß für alle in einem Bezirk nicht aufs
Zubringende Profefiioniften ftets Zimmerteute oder Eifer fir die Pionier-Bataillone auszugeben find, nur
mit der Einfhränkung zur Aumendung zn bringen fein, daß die Profeflioniften Icgtgedachter beider Kategorien
völlig bien brauchbar fein mäüffen.
leihzeitig vermweift das FKriegs-Diinifterium anf die Befimmung sub 3 a. a. O., monad) nur aus»
nahmemweife Pente don meniger al® 1,67 m., nie aber Militairpflihtige von weniger al® 1,62 m, für bie
Bionier-Bataillone außgehoben werden bihfen.
Kriegs - Minifterium.
Im Auftroge
d. Stiehle.
Nr. 110.
Geihäfts-Bereinfachung.
Berlin, den 1. März 1872.
Sur Vereinfachung des Gefhäftsnerfchrs gehen von den, die Militair-Roßarztfhule und die Fehrfhmiede bes
treffenden, von der ArmeesAbtheilung B ded Allgemeinen Kriege- Departements zu bearbeitenden Gefchäften
fortan folgende auf die Militair-Roßarztichule über: