Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

An Stelle gegenwärtiger Zafjung ber im Yolgendem be- 
zeichneten Zeftfegungen der Militair-Erfag-Inftrultion tritt die 
nachftehende: 
Die Erfag-Angelegenheiten der Marine leiten in den betreffenden $. 15, a 
Infanterir-Brigade-Bezirken, des 1., 9. und 10. Armee-Korps die per letteß 
manenten Mitglieder der vorbezeichneten Kommilfion unter dem Namen: "linen. 
„Marine-Erfag-Kommiffion im Bezirke der xten Infanterie 
Brigade (event. Regierungd-Bezirt ıc. N. N.) * ®, 
Im Bezirk des 2. Armec-Korps werden fombinirte Dlarine-Erfaß- 
Kommilftonen in der Art gebildet, daß für die Bezirke der 5. und 6. 
telp. 7. und 8. Snfanterie-Brigade je eine Marine Erfag-Kommilfion 
fonflituirt wird, al6 deren militairifhe Mitglieder die Kommandeure der 
6. refp. 7. Infanterie-Brigade fungiren, während Seitens der betreffen» 
den Regierungen je ein Rath als na ringlie abzuordnen ift. 
Bebufe Abhaltung bes Marine-Erfag Gefchäfts in vorbezeichnetem 
Korpsbezirt befiimmen die betreffenden Dber-Präfidien alddann event. 
nah Rommunifation unter einander, welcher der beibeiligten Räthe für 
den ganzen Bereich der zu einer Marine:Erfag-Konmiffion verbundenen 
anna eigabe-Begirte die Sunftionen des Civil-Mitgliedes mahrzu- 
nehmen hat. 
Für das Sce-Bataillon find Dannfhaften von befonders fräf- 8. 34, > 
tigem Körperbau, in der äußeren Sriheinung durchaus anfchnlid und 
der deutfhen Sprache vollftändig mädtig, außzubeben. 
Gefuche um Zurüditelung Militairpflidtiger der feemännifhen Be- $. 44, « 
dölferung für 1 Besiehungameile 2 Jahre, gleichviel ob fie perfönlicdh oder 
dur die im $. 59,4 bezeichneten Individuen angebracht werden, find in 
dazu geeignet erfcheinenden iällen ıhunlchft zu berüdfichtigen. ‘Mit der 
Bu ftellung beregter Dilitairpflichtigen ift für die Dauer derfelben 
et8 die Entbindung von der Anmeldung zur Stanımrolle verbunden, 
See-, Küften- und Haff-Schiffer refp. Bilher, melde no nicht ein Jahr 
gefahren find, beziebm. die Yilcherer noch nicht ein Tahr gemerbsmäßt 
trieben haben, dürfen unter Entbindung von der perfönlichen Geftel« 
lung bezichungsmweife der vorgedadten Verpflichtung gleihfalle bis zum 
Drarine » Erfag - Gefchäft ihres dritten Konkurrenzjahres zuriidgefieit 
werden. 
Hinfitlih Militairpflichtiger, welhe auf Binnengewäflern Sciff- 
fahrt treiben, ift event. die Zurüdftclung bid zum Sciffermufterungd- 
Termin des dritten Konfurrenziahres geftatiet. 
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