—_-— 17 —
des Innern ıc. näher borzufhreibenden Wege an Teptere® einzu-
reichen.
Diefen Ueberfihten ift zugleich ein Bericht Über die im Laufe
ve Erfag-Gefchäfte gemachten befonderen Wahrnehmungen beizu-
ügen. .
9n vorberegten Ueberfidhten find die zur feemännifhen Bevölkerung
gehörigen Militairpflichtigen mit blauen FAN derart zu führen,
daß legtere in den fehmarzen Zahlen mit enthalten find.
Ed
Arhter Abfdhnitt.
Das Marine-Erfag-Geichäft.
$. 112.
Bon dem Marine-Erfag-Gefhäft im Allgemeinen.
Behufs Mufterung der zur feemännifhen VBenölferung gehörenden
Militairpflihtigen ($8. 5. und 34, 1.) finden in den Bezirfen deB
1., 2., 9. und 10. Armee,Rorps, beziehungsmeife in den Bezirken
der 1., 4. bis 8., 33. bi8 37. und 40. Snfanterie-Brigade, aljähr»
Gh im Saufe der Monate Januar oder fjebruar an geeigneten,
durch die betrefienden Erfag-Behörden dritter Inftany näher zu be»
fiimmenden Drien (Marine-Aushebungs-Stationen) Marine.Exfag-
Öefäite flatt.
f
vu
Zinzelne in ben Bezirfen der 2. und 3. Infanterie-Örigade ges
tellungspflichtige Mannfchaften der feemännifhen Bevöllerung find
der Marine Erjat-Rommiffion im Bezirk der 1., dergleichen Indis
viduen aus den übrigen Sorp8bezirken der Marine-Erfag-Kommif-
flon im Bezirk der 36. Infanterie-Brigade zur definitiven Entfchei-
dung über ihr Militair-Berhättnig zu übermeifen.
. Das Marine-Erfog.Gefchäft für den Bezitt der 40. Infanterie
Brigade findet im unmittelbaren Anflug an dasjenige der 33. In-
fanterie- Brigade derart ftatt, daß für die Dauer deflciben der oms
mondeur der lepteren die Sunltionen des Militair-Borfitenden aud
für den Bezirk der 40. Infanterie-Brigade wahrzunehmen bat").
Die Marine Erfag-Kommiffionen find ermächtigt, mit Außftand ver-
fehene Militoirpfliptige, auch fremder Aushebungsbezirle, weldhe na
beendeter Aushebung von Seereifen vorübergehend in bie Heimat
e
®) Im Uebrigen regelt fih bie DOrganifation refp. ba6 Heflortverhältnig
ber Marine-Erfag-Kommiffton im Bezirt der 40. Infanterie-Brigabe nach ben
«gemeinen Beflimmungen ber $$. 15, 3 und 113.