Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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. Die Beftimmung ad 4 findet analoge 
- 5b — 
, Ob al&dann die nadträglihe Cinbeorderung der ad 4 gedachten 
Mannfdaften ftattzufinden hat, wird das Kommando der Klotten- 
Stamm-Divifion auf bezüglide Anfrage des heimathlihen Landivchr- 
Bezirts-Kommandos in jedem einzelnen gel beftimnien. 
2 nmendung auf diejenigen 
Seeleute, welche eine deutfche Navigations. Schule oder damit ver: 
bundene Schiffsbau: Schule befuchen. Diefe Dannfdaften find er- 
forderlihen Falle aud) von den Kontrol-Berfanynlungen zu entbinden. 
  
8. 65. 
tiftenführung und Rapportiwefen. 
. In den iften find die Mannfchaften des Beurlaubtenflandes der 
an ihrer Beftinmung gemäß, in folgende Abtheilungen getrennt 
zu führen: 
A. Dannfcaften der Blotten Stamm. Divifion; 
B. Mannschaften der Werft-Divifton: 
a. Mafchinen-Fompagnie 
b. Handmerle-Rompagnie. 
C. Monnfhoften ded See- Bataillon; 
D. Mannfdaften der See-Artillerie. 
In die Heimathe » Kontrole find von den vorftehenb unter 
A und B geführten Mannfchaften nur diejenigen zu Übertragen, 
refp. zu überweifen, welhe im legten Jahre ihrer Weferve- refp. 
Stewehr-Berpflihtung ohne Dißpens, beziehungsmweife unentfhuldigt 
bie Rontrol,Berfammlung verfäumt oder einer Einberufungs: Ordre 
zum Dienft keine Folge geleiftet haben und noch nicht zur Unmel- 
dung gelangt find. 
  
. Dad Kommando der Flotten-Stamm«Divifion erhält zum 1. Januar 
direlt von den Sandwehr- Begirtd, Rommanden fummarifche Nadymwei: 
jungen aller in deren Kontrole befindlicher DMannicaften des Beur- 
laubtenftande8 der Marine nah Schema 17, auß denen gleichzeitig 
die Zahl der Abungspflihtigen refp. zur Webung disponiblen Dann: 
fhaften erfihtlidy ift. 
Auf Grund der vorberegten Nachmweifungen repartirt daß Som- 
mando der Flotten-Stamm»Divifion den Bedarf an Uebungß- Dann» 
fhaften für das laufende Jahr auf die einzelnen Bataillond. Bezirke 
und läßt demnädhft die bezüglichen Feilfepungen binfidhtlih Einbe: 
rufung ac. derfelben den Fandmehr. Beziris Kommandos bis zum 
15. fsehruar zugeben. 
. Oleihzeitig mit den vorftehenb erwähnten Nachmweifungen find dem 
Kommando der fylotten-Stamm.Diviflon namentliche Fıflen der im 
Beurlaubtenflande des Heeres vorhandenen, auf Danıpfidiffen aus: 
rbildeten Mafchiniften und Heiger — und zmar in NReferoe und 
andiwehr getrennt, und in jedem diefer Dienftverhältniffe nad Außs 
bildung auf See- und luß-Dampfern gefondert zu überfenden. — 
Eoentl. find Bacat- Anzeigen einzureichen.
	        
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