Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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dem General.Major und Kommandeur bed Kadetten-Korps von Wartenberg, 
den General-Dajor und Snfpelteur der 3. Ingenieur-nfpeltion von Biehler, 
dem Oberften und Kommandeur des 2. Garde-Ulanen-Regiments von Rodhom, und 
dem Hauptman & la suite des Seebataillons und Hilfsdecernenten in der Admiralität Kraufe, 
ald Stellvertreter jener Dlitglieder. 
Zugleich, ift die einftweilige Direktion der Anftalt dem vorgenannten Borfigenden des Berwaltungs- 
rathed, General der Infanterie von Holleben, mit Allerhöchfter Genehmigung mit Übertragen und zum Stel. 
vertreter de Direltorß der Generalmajor von Morozomwicz ernannt worden. . 
Die Direltion wird fi nun, unter DMittheilung gedrudter Eremplare des Etatuts, an die Armee 
wenden, um zunädhft zu ermitteln, auf melde Betheiligung, — abgelegen von ber in der obenftehenden 
Allerhöhften Drdre ausgefprodpenen Fünftigen Verpflihtung zum Beitritt, — das Inftitut zu vednen haben 
wird. Zur befferen Information wird Seitens der Direktion eine, da8 Wefen der Unftalt näher darlegende 
Publikation erfolgen, auf melde hiermit befonders aufmerlfam gemacht wird. 
Die Beftrebungen der Direktion werden dem allfeitigen mwohlmollenden Entgegenlommen enıpfohlen, 
damit e8 um fo eher midglich werde, bas für die Armee geriß fegensreihe Inftitut beine Thätigleit beginnen 
zu laffen. 
Der Kriegs: Minifter. 
98 W ©rof v. Roon. 
Nr. 157. 
Beförderung etatömäapiger Hautboiften, Horniften und Trompeter zu überzähligen Sergeanten. 
uf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, da von jedem Hautboiften-Ehor der Infanterie, Horniften- 
Chor ber Jäger ıc. und der Pioniere, fomie von jedem Trompeter-&hor der Kavallerie und Feld-Ürtillerie ein 
etatSmäßiger Hautboift refp. ori und Zirompeter, unter angemeflener Beritdfihtigung der Anciennetäts- 
Berhäftnife ber Unteroffiziere de8 betreffenden Truppentheild, zum überzähligen Sergeanten beförbert werden 
darf. Das Kriegs-Miniiterrum hat hiernad) das Weitere zu veranlaflen. 
Berlin, den 26. Februar 1872. \ 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Miniflerium. Graf v. Roon. 
Berlin, den 23. März 1872. 
Borftehende Alerhöhfte Kabincts-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee mit dem Qemerten 
gebradht, dak die oben gedachte Beförderung zu überzäbligen Sergeanten ald eine Beförderung über ben Etat 
aud im Sinne des $. 6 alinea 3 de8 Gefepeß, beireffend die Benflonirung und Berforgung der Militair- 
Berfonen ıc. vom 27. Iuni 1871 anzufehen ift. 
Kriegs « Minifterium. 
rof v. Moon. 
No. 58/3. 72. A. I. -. 
Nr. 158. 
Beförderung don Dffizieren des Veurlaubtenfiandes in höhere Ehargen. 
Auf Ihren Vortrag genchmige Ic, dag bis jum Ablauf des Icohres 1873 Dffiziere des Beurlaubtenftandes 
welche während bes Geloguges 1870/71 bei {eld - Erfag: oder Befagungs » Truppentheilen aktiv gemefen gi 
und hierbei ihre Dualifilation dargelegt haben, fall nad) Diaßgabe der in Betracht fommenden fonftigen Bors 
fehriften deren Vorfclag zuläfftg ift, ohne Einberufung zu einer befonderen Uebung, behufs Beförderung in 
eine höhere Charge eingegeben werden dilrfen. Sie baden biernad) das Weitere zu veranlaflen. ' 
Berlin, ben 14. März 1872. 
Wilhelm. 
An den Kriegs-Minifter. Graf vd. Roon.
	        
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