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. bei allen übrigen Garde» und Linien-Infanterie- (Füfllier-) Regimentern pro Bataillon 190 Re-
uten,
. bei dent Garbe-Jäger-Bataillon eine durch die Infpeltion der Yäger und Schügen fpeziell feft-
aufegende Zahl,
. bet dem Bards»Schügen-Bataillon und fämmtlihen Linien-Iäger-Bataillonen je 160 Refruten,
bei der reitenden Artillerie foviel Nekruten, als nad Entlaffung der Referven zur Erreichung
de8 Etat8 erforderlich find, mindeftens indeß 25 pro Batterie,
. bei jeder eld-Fuß-Batterie 32 Rekruten,
. bei den auf 146 Köpfe augmentirten Fellungs-Arlillerie-ompagnien je 40 Rekzuten,
bei allen übrigen eltungs-Artillerie-Rompagnien je 32 Mekruten,
bei den Pionier-Bataillonen Nr. 2, 3 und 10 je 190 Wekruten,
bei dem Garde- und den übrigen Linien: Bionier-Bataillonen je 170 Welruten,
. bei den Eifenbahn: Bataillon 110 Rekruten,
. bei jedem Zrain,Bataillon eine dur die Zrain-Infpection zu bezeichnende Zahl von Mann-
fhaften zu Dreijähriger Dienftzeit, fomwie im Herbft diefes und Feihjahr lünftigen Jahres je
78 Mann zu balbjähriger Außbildung.'
1. DelonomiesHandwerfer.
bei fämmtlihen Truppentheilen fo viel als nad Entlaffjung der Meferven zur Erreihung ber
Etats erforderlich find.
Sir den Boll, daß rüdfidhilic einzelner Truppentheile eine Mobifilation der vorftehenden
Zahlen nothmwendig werden follte, cermädtige Ich bas Kriege. Miniftertum bie bezüglichen Anord-
nungen zu treffen, genehmige aud, daß bezäglid der Truppentheile des 13. (Königlih Württem.
bergifchen) Armee-Korps mit Rüdfiht auf die zeitige Mebergangs- Periode, fomweit ertorderlid, don
obigen Feitfegungen abgemichen werden darf.
Ueber den Zeitpunkt der Relruten-Einftelung hat das Kriegs. Minifterium die Detail-Beftimmungen
für die verjhiedenen Zruppentheile zu treffen; diefelbe muß jebod für daB Garbe-Forps, die in
dem NeichBlande fiehenden Truppen und fänmtliche Truppen zu Pferde bis zum 4, Nonember,
für alle übrigen Truppen aber jedenfals im Laufe de8 Monats Noveinber erfolgen,
Das striege Diniflerium hat biernadh da8 Erforderliche zu veranlaflen.
Berlin, den 21.
ürz 1872.
Wilhelm.
mo nu ©
esgrreron
An das Kriegs: Diinifterium. Oraf v. Roon.
Berlin, den 28. Mär, 1872.
Vorfehende Mlechöäfe Kabinet3-Orbres werden mit Nachfiehendem zur Senntnig nebradtt:
1. Au
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No. 1125,39.
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rund der Drdre ad I. dürfen Manufdaften des Jahrgangs 1869 nur biß zur vollendeten
Ausbildung der für die ZTruppentheile der Dlfupationd:Armee auszuhebenden Nekruten im Dienft
behalten werden.
Nah Maßpabe der dieferhalb bereit3 anderweit erlaffenen Beftimmungen wird banad über
der Monat Novenber cr. hinaus nur bei den mobilen Kavallerie-Regimentern reip. deren Erfag-
Estadrons der Reft des Iahrgangs 1869 und zwar event. biß zum Monat {yebruar fut. bei ber
Bahnne zurädzubehalten fein.
traige Anträge auf Mobdififation der dur die Drdre ad II. für die einzelnen Zruppentheile
normitten diesjährigen Refrutenquoten find zugleich mit den baldmöglihft einzureihenden Erfag-
Bedarfs-Nahmeifungen ıc. zur Vorlage zu bringen.
Die Jäger (Schägen:) Batailone haben die Ueberfihten über die Zufanmenfeßung nad Alters:
Hafjen erft nad dem Erlaß der duch die Anmerlung zum Ctat pro 1872 vorbehaltenen Beflim-
mung einzureichen.
Die Detail:Beftinnmungen binfichtlic de8 Zeitpunfts der Hekruten-Einftellung werben nadfolgen.
Kriegs-Minifterium.
raf v. Roon.
72. A lo