Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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Armee-Verordnungs-Vlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
6. Jahrgang. Berlin, den 19. Juli 1872. Nr. 13. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expediton, Kochstraße 
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei vom 1. Juli d. J. berechnet, falls nicht für 
einzelne Nummern noch besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.    
  
Nr. 292. 
Anrechnung des Feldzuges 1866 als Kriegsjahr bei den in die Preußische Armee übernommenen Offi- 
zieren etc., welche in diesem Feldzuge gegen Preußen gekämpft haben. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß der Feldzug 1866 als Kriegsjahr auch denjenigen in 
die Preußische Ammee übernommenen Offizieren, Beamten und Mannschaften, welche bei Truppen der mit 
Preußen im Kriege befindlich gewesenen Staaten gestanden haben, anzurechnen ist, sobald dieselben an einem 
Gefechte Theil genommen oder Behufs Ausfübrung von Operationen zu kriegerischen Zwecken die Grenzen 
ihrer damaligen Heimaths-Länder verlassen haben. Diese Meine Ordre hat rückwinkende Kraft in Bezug auf 
alle diejenigen Personen der genannten Kategorien, welche seit dem Jahre 1866 nach Preußischen Normen resp. 
dem Gesetze vom 27. Juni 1871 pensionirt sind, wenn die Anrechnung des qu. Kriegsjahres von Einfluß auf die 
Pensionscompetenz derselben ist. 
Schloß Babelsberg, den 20. Juni 1872. 
Wilhelm. 
Graf v. Roon. 
An den Kriegs-Minister. 
Berlin, den 11. Juli 1872. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht und gleichzeitig be- 
stimmt, daß Anträge auf entsprechende Erhöhung der Pension in Folge nachträglicher Doppelzählung des Jahres 
1866 als Kriegsjahr, soweit dieselben das Ressort des Kriege Ministeriums betreffen, auf dem Militair-In- 
stanzenwege der Abtheilung für das Invaliden· Wesen vorzulegen, unbegründete Anträge dieser Art aber schon 
durch die Königlichen General-Kommandos zurückzuweisen sind. 
Kriegs-Ministerium. 
« Graf v. Roon. 
No. 1036/6. 72. A. I. b. 
Nr.293 
Dislokation der 3. und 4. Eskadron des 5. Königlich Bayrischen Chebanxleger-Regiments „Prinz Otto“. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die 4. Eskadron des 5. Königlich Bayerischen Che- 
vauxleger-Regiments „Prinz Otto“ am 1. Oktober d. J., die 3. Eskadron des genannten Regiments dagegen