Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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Nr. 297. 
Auderweite FeRjegung bes Beginns der beiden Kurje ber Artilerie-Schieh-Schule pre 1872,73. 
Berlin, den 8. Yult 1872. 
Au den bezüglichen Vorfchlag der Königlichen Beneral-Infpeltion der Artillerie bat das SKriegs-Mipifterium 
ben Beginn und die Dauer der pro 1872,73 abzuhaltenden beiden Rurfe der Artillerie Scieß-Schule und zwar: 
a) deB Inen Kurfus vom 23. Ceptember cr. bis 4. Kebruar f. 98. un 
bj) ded 2ten Kurfus vom 19. ebruar P. %8. bis 30. Juni }. 9. feftgefegt, was hiermit zur Kenntnig der 
Armee gebracht wird. 
Kriegs-Minifterium. 
Im Auftrage. 
d. Hartmann. 
No. 1092/6. 72. A. I. b. 
Nr. 298. 
Rilitair-Beterinatr-Wefen. 
Berlin, den 10. Juli 1872. 
Mi Bezug auf den Palfus 3 der in Str. 16 bes diegjährigen Armee-Verorbnungs+ Blattes unter Nr. 267 
befannt gemachten Zeftfegungen vom 24. v. M. beitimmt da3 Kriegs. Dinifterium, daß fänmtlihen im Dftober 
d. 3. zum fechömonatlihen Kehrkurfus für das Dber-Roßarzt-Eramen zur Militair-Roßargt-Schule einzuberus 
fenden Etob9. Rofärzten und Rofärzten für die ganze Dauer ihre Kommandos, mit Ausflug der Reife 
tage, eine Zulage von täglih 15 Sur. und den nicht in Berlin garnifonirenden Berheiratheten neben dem Grr- 
vie en Kommandoort ebenfalls für die ganze Dauer de Kommandos Miethsentihädigung gewährt 
werden darf. 
Kür die Hin, und Rüdreife haben die Betreffenden die regulatiomäßigen Reifeloften und Tagegelder 
zu beanfpruden. 
Kriegs - Minifterium. 
tof v.Roon. 
No, 12/7. 72. A. I.b. 
Nr. 299, 
Drganifetion Bes Militair-Retit-Inkituts. 
. Berlin, den 11. Yuli 1872, 
Mitten Allerhöchfter Kabinet8:Ordre vom 29. dv. M. find in Betreff der Organifation des Militatr-Reit- 
Inflituts folgende Beltimmungen getroffen worden: 
1) Die mittelft Baflus 5 der Allerhöchiten Kabinets-Ordre vom 7. Mai 1869 feftgefegte Zahl von zwölf 
Offizieren, welche während eineß zweiten Jahres beim Militair-Reit-Inftitut zu verbleiben hat, wird 
auf 24 Offiziere erhöht. on 2 . 
2) Statt der nad) der Beftimmung de8 Pafjuß 8 der Grundzüge für die Errihtung des Militair-Keit- 
Inftiturd vom 4. Juli 1867 von jedem Kavallerie-Megiment zu fommandirenden zrei Gefreiten ift 
ein Gefreiter beziehungsmerfe Unteroffizier und ein Pierdepfleger zum Mitttair-Reit-Iuftitut zu lom- 
mandiren. Dem Ermeffen der Regimenter bleibt e8 überlatien, ob bie al® Pferdepfleger zu koınman- 
birenden Leute ein ober zwei Jahre beim Militair-Reit-Inftitut verbleiben follen. 
Kriegs-DMiinifterium. 
Im Aufırage. 
d. Hartmann. 
No. 882/77. 72. A.I. db. 
 
	        
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