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11) Den vierteljährlih an das vorgefegte Infanterie: Brigade» Kommando einzureichenden Rang: und
Quartierliften, forie den betreffenden Beränderungs-Nachmeifungen haben die Landwehr-Bezirt3.Kom-
mando® einen auf die Offiziere des Beurlaubtenftandes der Garde bezüglichen Auszug beizufügen.
Diefe Auszüge, event. Balat- Anzeigen reiht der Linien-Infanterie-Brigade:$t deur,
nah Prüfung ihrer Webereinflimmung mit dem Driginal, gefanmelt per Couvert an da8 General-
Kommando ded Garde:Korps meiter.
Bei Legterem merden die zun Gebraud der einzelnen Waffen» Inftanzen erforderlichen
Liften zufammengeftellt.
12) Die sub 2 und 11 bezeichneten Rapporte und Rangliften find pro II. Semefter refp. 4. Quartal
d. 3. bereit® auf dem neuen Inftanzenmege, bezichungeweife in der veränderten Form einzureichen.
Im Üebrigen treten vorfliehende Yeltiegungen erft mit dem 1. Sanuar F. 3. in Sraft, biß zu weldem
Termine die Garde-Fandmwehr-Bataillond-st dos noch in Yunktion bleiben.
Kriegs: Miinifterium.
In Vertretung.
vd. Karczemäli.
No. 72/5. 72. A.I.a
Nr. 315.
Gintheilung der Königlid Württembergiigen Kaballerie.
Berlin, den 17. Yuli 1872.
Mi: Bezug auf die diefieitige PBublilation vom 8. Dezember vo. 3. (1245/11. A. I. a.) inı Armee-Berorb-
nungg-Blatt Nr. 30 de 1871, .
betrefiend Bezeichnung der Königlich Württenibergifhen Konımando-Behörden und Truppentheile,
wird bierdurd) zur Kenntnig der Armee gebracht, daß dad bisherige „Kommando der Königlid Württembergifden
Kavallerie” aufgelöft worden ift und die Aufftellung der beiden Königlich Wärttembergifchen Kavallerie-Brigaden
nıit nachftehender Eintheilung ftottgefunden hat:
26. Kavallerie-Brigade (1. Königlih Württembergifde):
1. Württembergifhes Ulanen-Regiment (König Karl) Nr. 19.
1. Württembergifheh Dragoner-Regiment (Königin Dige) Nr. 25.
7. Kavallerie-Brigade (2. Königlih Württembergifde):
. Württembergifches Ulanen-Regiment (König Wilhelm) Nr. 20.
. MWürttembergifches Dragoner- Regiment Nr. 26.
Kriegs-Diinifteriumn.
Im Auftrage.
vd. Hartmann.
vn
No. 585/7. 72. A. la.
Nr. 316.
Onabenunterfübung für Hinterbliebene der während des riegszuftandes zu immobilen Truppentheilen
eingezogenen lnteroffigiere und Mannfchaften des Beurlaubtenftandes,
Berlin, den 24. Zuli 1872.
Sur Befeitigung von Zweifeln über die den Hinterbliebenen folcher Unteroffiziere und Dannfhaften zu zahlenden
Unterftägungen, melde während deß Kriegszuftandes aus dem Beurlaubten,Berbäftniß zum immobilen Theile
der Armee eingezogen und bei demfelben vor ihrer Entlaffung geftorben find, bemerkt da8 Kriegs: Minifterium,
daf auf diefe Binterbliebenen der 8. 110 Theil I des Reglements über die Geldverpflegung der Armee im
Kriege analoge Anwendung findet.
Krlegs- Minifterium.
In Berivetung.
v. Karczemwäfi.
No. 713. 7. 722. M.O.D. 3.