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im Terrain aufgenommen, felbfi nrzeichnet und von einem altiven Dffizier atteftirt find. Alle eingereichten
verleihen von Planzeihnungen find für die Prüfung wertbtoß, da die Eraminanden befiimmungsmäßig während
derfelben eine Zeihnung nad) ciner Vorlage oder nach einem Wiodel, unter Aufficht anzufertigen haben.
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Rriega- Departement,
v. Hortmann. Hüllman
Nr. 320.
Ittelung der in dem feldzuge 1870,71 nnenen oder dermihten Hamburgiigen Stants-
angehörtgen.
Berlin, den 18. Juli 1872.
Die Sreie und Hanfa-Stadt Hamburg beabfidtigt ein Denkmal zu errichten, weldeß die Namen der in dem
Beldzuge 1870,71 gebliebenen Hamburger tragen foll. . . .
Die Königlicren Konımando»Behörden und Truppentheile wollen demgemäß bie Nationale derjenigen
Hamburgifhen Staatsangehörigen, melde während des -Ietten Feldzugs an erhaltenen Wunden geftorben teip.
den Anftrengungen des Feldzugs durch Krankheit bis zum Tage der Demobiluiahung erlegen find, oder feite
dem vermißt werden, dem unterzeichneten Departentent bis zum 1. September c. gefäligft zufenden. Den
Nationalen ift von jedem Truppentheil ıc. ein fummarifches Berzeichniß beizufügen.
Kriegs: Miinifterium. Allgemeines Kriegs: Departement.
%%8. 3.R.
b. Hartmann. vd. Fund.
Nr. 321.
Zoffreiheit der Sendungen don Dffizier- 2c. Effelten.
Berlin, den 25. Ialı 1872.
Die Zol1-Behörden find von Herrn Finanz. Minifter ermächtigt worden, Sendungen von Velleidungs- und
Ausräftungs:Gegenftänden, weldye Dffizieren ıc. der Dffupations-Armee in Franfreih oder der Truppen gehören,
weiche in deutschen vom Bolvereins-Gebicte zur Zeit ausgefchlofienen Gebietstheilen fchen, Be olerhebung
und ohne Stontrole des Wiederausgangß abzulaflen, wenn diefe Sendungen von dem betreffenden Truppen-
theil mit einem Amtsflegel verfchlofen und mit einer Befheinigung dahin verfehen find, .
daß der Inhalt einem Offizier ıc. gehört und in gebraudten Gegenfländen perfönlihen Bedarfs be»
fteht, welche Behufs Reinigung, Heparatur u. f. m. nad dem Zollvereing-®ebiet verfandt werden.
Vorfichendes wird den Truppen jur Nahadtung bekannt gemadit.
Kriegs-Minifterium. Militair-Delonomic-Departe
SB.
dv. Karczemäli. Vifhhnfen.
No. 872. 7.72. M.O.D.3.